Einziehung der Kaution durch den Insolvenzverwalter

Der Sinn eines Insolvenzverfahrens ist, dass alle Vermögenswerte des Schuldners eingezogen werden, um sie gleichmäßig auf alle berechtigten Gläubiger zu verteilen.

Dies betrifft, wenn man eine Privatperson ist, die zur Miete wohnt, auch die Kautionen, die man beim Vermieter hinterlegt hat.

Seit dem 01.07.2014 ist nun eine Änderung des Insolvenzrechts eingetreten, in dem ein paar Sachen korrigiert wurden, die schon lange unbillig waren.

Nun unterliegt diese Kaution bei Privatleuten nicht mehr dem Zugriff des Treuhänders (so heißt ein Insolvenzverwalter in einer Verbraucherinsolvenz), wenn die Wohnung zu Wohnzwecken des Schuldners dient, § 109 Absatz 1 Insolvenzordnung. Früher war das der Fall.

ABER: Wenn Sie als Schuldner ausziehen und die Kaution erstattet kriegen, weil Sie ordentlich gewohnt haben und keine Betriebskosten nachzuzahlen sind - dann muss diese rückgezahlte Kaution gleich vom Vermieter an den Treuhänder herausgegeben werden.