Fachanwalt für Erbrecht

Im Januar 2014 habe ich den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" von der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt verliehen bekommen.

Ich möchte Ihnen nun kurz erläutern, dass dies eine besondere Qualifikation darstellt:
Zum 01.01.2013 waren in ganz Deutschland insgesamt nur 1.444 Fachanwälte für Erbrecht zugelassen.

Die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht / Fachanwältin für Erbrecht ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in Deutschland für spezialisierte Kenntnisse auf diesem Gebiet verliehen werden kann.

Voraussetzungen für die Erlangung eines Fachanwaltstitels

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Rechtsanwalt

nachzuweisen.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, § 2 Fachanwaltsordnung.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse setzen in der Regel voraus, dass der Anwalt an einem "auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang" teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Das habe ich getan, als ich 2010 meinen Fachanwaltskurs in Hannover besucht und bestanden habe.

Praktisch muss man für das Fachgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse nachweisen in den Bereichen:

Statistik Fachanwälte für Erbrecht Sachsen-Anhalt

In ganz Sachsen-Anhalt (Stand 01/2014) gibt es derzeit nur 15 Fachanwälte für Erbrecht. Dazu im Vergleich: Fachanwälte für Familienrecht (Stand 01/2014) gibt es derzeit 135.

Dies liegt vermutlich daran, dass das Thema Erbrecht (erben und vererben) in den Familien noch sehr stiefmütterlich behandelt wird, da dieses Thema zwangsläufig auch mit dem Tod in Verbindung steht oder zumindest gebracht wird.

Fortbildungspflicht für den Fachanwalt für Erbrecht

Wer seinen Fachanwaltstitel behalten möchte, muss einmal im Jahr insgesamt 10 Stunden an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, § 15 Fachanwaltsordnung.

Im Ergebnis kann ich sagen: Die Konzentration auf ein oder wenige Rechtsgebiete in Verbindung mit der gesetzlichen Fortbildungspflicht, gewährleistet eine stets kompetente und bestmögliche Vertretung des Mandanten im jeweiligen Rechtsgebiet.