Kalte Progression
Zur Zeit wird sehr heftig und auch umfassend über die sogenannte "kalte Progression" geschrieben und gestritten. So sollen steuerrechtliche Gesetze (die ohnehin schon kompliziert genug sind) dazu beitragen, dass Arbeitnehmern eine weitere Einkommenskürzung erspart bleibt.
Was ist eigentlich kalte Progression?
„Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz somit unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.“ (Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Einfach_erklaert/2011-12-08-einfach-erklaert-einkommensteuertarif-und-kalte-progression-flash-infografik.html)
Machen wir dies an einem Beispiel deutlich: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 2.800,00 €, ist unverheiratet, hat keine Kinder und ist Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.
Abzüge des Arbeitnehmers
Bruttolohn: 2.800,00 €
Lohnsteuer: 403,83 €
Solidaritätszuschlag: 22,21 €
Krankenversicherung: 229,60 €
Rentenversicherung: 264,60 €
Arbeitslosenversicherung: 42,00 €
Pflegeversicherung: 35,70 €
Nettobetrag: 1.802,06 €.
Nach dieser Berechnung muss der Arbeitnehmer Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag i.H.v. 426,04 € pro Monat zahlen.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden immer prozentual vom Bruttolohn errechnet. Sie steigen gleichmäßig, wenn der Lohn steigt mit der Lohnhöhe.
Einem Arbeitnehmer bleiben im Ergebnis von seinem monatlichen Bruttolohn von 2.800,00 € noch ca. 1.800,00 € netto übrig. Runde 1.000,00 € sind gesetzliche Abzüge.
Belastungen des Arbeitgebers
Die Belastungen für den Arbeitgeber sind noch weitaus höher und liegen nicht - wie gemeinhin angenommen - nur bei 2.800,00 €. Die Belastungen des Arbeitgebers betragen noch einmal 500,00 € und hierbei wurden noch nicht einmal alle Umlagen oder Urlaubsgeld berücksichtigt:
Abgaben des Arbeitgebers
Bruttolohn: 2.800,00 €
Krankenversicherung: 204,40 €
Rentenversicherung: 264,60 €
Arbeitslosenversicherung: 42,00 €Pflegeversicherung: 28,70 €
Insolvenzgeldumlage: 4,20 €
Arbeitgeberbelastung: 3.343,90 €
Der Arbeitnehmer allein zahlt an Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag 426,04 €; Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam an die Sozialversicherung eine Gesamtsumme von 1.115,80 €.
Kalte Progression
Die kalte Progression kann man wie folgt erklären: Der Arbeitnehmer erhält z.B. aus Tarifvertrag eine Gehaltserhöhung von 2.800,00 € brutto auf 3.000,00 € brutto. Zu seiner Überraschung macht sich dies jedoch nur mit 100,00 € netto mehr in seinem Portmonee bemerkbar:
Abgaben des Arbeitnehmers nach Lohnerhöhung:
Bruttolohn: 3.000,00 €
Lohnsteuer: 456,75 €
Solidaritätszuschlag: 25,12 €
Krankenversicherung: 246,00 €
Rentenversicherung: 283,50 €
Arbeitslosenversicherung: 45,00 €
Pflegeversicherung: 38,25 €
Abzüge gesamt: 1.094,62 €
Nettobetrag: 1.905,38 €
Im Ergebnis hat der Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung von 200 € brutto erhalten, findet aber nur 100 € netto mehr in seinem Portmonee vor.