Kosten im Insolvenzrecht

Die Vergütung im Insolvenzrecht wird nach dem Wert der Insolvenzmasse (also den Schulden) berechnet.

außergerichtliche Kosten der Insolvenz

Zur genaueren Veranschlagung lesen Sie bitte auf meiner Seite Kosten nach. Dort finden Sie auch einen Gebührenrechner.

gerichtliche Kosten des Insolvenzverfahrens

Auch das gerichtliche Verfahren ist kostenpflichtig, denn nicht nur das Gericht, sondern auch der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder wollen bezahlt werden. Grundsätzlich trägt die Schuldnerin bzw. der Schuldner die Kosten des Verfahrens.

Wenn Sie im Vorfeld bei einer Verbraucherinsolvenz über keine finanziellen Mittel verfügen, können Sie einen Antrag auf Stundung von Gebühren stellen. Diese werden diese Gebühren somit erst nach Restschuldbefreiung (Ende des Insolvenzverfahrens) fällig.