Rechtsanwaltsgebühren und Kosten im Familienrecht

außergerichtliche Gebühren

Hier richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Soll z.B. Trennungsunterhalt geltend gemacht werden, wird die Höhe des monatlichen Wertes errechnet und mit 12 multipliziert. So erhält man den Jahreswert. Dieser wird mit einer Gebühr nach RVG multipliziert. Zur ungefähren Berechnung der Gebühren gehen Sie bitte auf meine Seite Kosten. Dort finden Sie einen Gebührenrechner.

gerichtliche Gebühren

Die Kosten z.B. einer Scheidung richten sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten und Lebenspartner. Es wird von den drei zuletzt erhaltenen Nettoeinkommen beider vor Scheidungsantrag ausgegangen. Diese werden mit drei Monaten multipliziert und bilden so den Scheidungsstreitwert. Hinzu können noch treten: Streitwert über den Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt.

Es gibt jedoch auch - man kann sagen - festgelegte Streitwerte. So zum Beispiel ist der Streitwert bei Sorgerecht oder Umgang immer 3.000,00 Euro. Geht es um eine Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung ist der Streitwert immer 2.000,00 Euro.