Vergütungsvereinbarung

Sie können mit mir auch eine Honorarvereinbarung oder Vergütungsvereinbarung abschließen. Das ist ein ganz normaler Vertrag, der alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt. Dieser Vertrag muss natürlich abgeschlossen werden, bevor es los geht.

Ich habe hierzu zwei Möglichkeiten parat - einmal ein monatlicher pauschaler Betrag und dann Abrechnung nach geleisteten Stunden.

Monatliche Pauschale

Wenn Sie zum Beipiel Unternehmer sind und hin und wieder eine Frage haben oder einfache Sachverhalte ausgearbeitet haben möchten, kann ich mit Ihnen einen Vertrag auf der Grundlage eines monatlich gleichbleibenden Honorares abschließen.

Das lohnt sich für Sie, wenn Sie einfach nur zum Telefon greifen möchten und schnell Auskunft haben wollen und für mich in dem Monat, wo Sie mal keine Frage haben.

Der Preis, aber auch alle vereinbarten Beratungsgegenstände sind Verhandlungssache. Fragen Sie danach.

Abrechnung nach Stundensatz

So ein Vertrag könnte sich u.U. dann für Sie auch als Privatperson rechnen, wenn Sie auf mehrere Beratungen unterschiedlichster Art (Kündigungsschutz und familienrechtliche Beratung, Gesellschaftsrecht) angewiesen sind. Wenn Sie zum Beipiel eine Firma geerbt haben, weil Ihr Erbonkel verstorben ist und Sie nun nicht nur mit den anderen Gesellschaftern Kämpfe ausfechten müssen, sondern auch die Belegschaft beruhigen und die Erbschaftsteuer ausrechnen sollten, dann lohnt sich ein Vertrag dieser Art, denn hier nach einzelnen Streitwerten abzurechnen, wäre für Sie im ersten Moment ruinös.

Mein Stundensatz liegt zwischen 150,00 Euro bis 250,00 Euro sowie Auslagen.

Hier rechne ich jeden Monat nach getaner Arbeit ab.