Ruhen des Anspruches auf ALG I wegen Abfindung § 158 SGB III

Der § 143a SGB III aF wurde abgeschafft und beinhaltete noch das Ruhen des Anspruches auf ALG I solange, bis die gesetzliche Kündigungsfrist "abgelaufen" war.

Heutzutage gibt es den § 158 SGB III, der dem § 143 a SGB III alter Fassung entspricht. Er lautet wie folgt:

§ 158 SGB III Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung

(1) Hat die oder der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen und ist das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte. Diese Frist beginnt mit der Kündigung, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangen ist, bei Fehlen einer solchen Kündigung mit dem Tag der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
... (Paragraph nicht ganz vollständig wiedergegeben)

§ 158 SGB II regelt das Ruhen wegen einer Abfindung. Ruhen bedeutet in diesem Fall, dass sich die ALG I Zahlung auf später verschiebt. Ruhen bedeutet nicht, dass der Anspruch auf ALG I verbraucht wurde, wie zum Beispiel bei einer Sperrzeit.

Und eine Abfindungen führt nur zum Ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde, dh zu einem Zeitpunkt, für den arbeitsrechtlich eine Beendigung nicht möglich war.

Ich mache mal ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ist 20 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt, das nun Stellen abbaut. Sie wird gebeten, das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag (Achtung Sperrzeit!) zu lösen und zwar ohne die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von in diesem Fall sieben Monaten - siehe § 622 BGB.

In diesem Fall würde die Agentur für Arbeit weitere sechs Monate warten, ehe die Arbeitnehmerin ALG I ausgezahlt bekommen würde, weil sie eine Abfindung erhalten hat.