Scheidungskosten sind abzugsfähig
Scheiden tut weh - manchmal auch im Portemonnaie.
Ein kleiner Trost ist es dann, wenn man diese Scheidungskosten steuerlich absetzen kann. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind (FG Münster, Urteil v. 21.11.2014 - 4 K 1829/14 E). Die Revision ist zugelassen, das bedeutet, dass das Urteil noch nicht ganz rechtskräftig ist.
Sollte also Ihre Rechnung vom Anwalt über die Scheidungskosten nicht anerkannt werden, empfehle ich Ihnen gegen diesen Steuerbescheid Einspruch einzulegen.