Kindesunterhalt ab 01.01.2016
Wie in meinem Artikel vom 22.07.2015 beschrieben, ändert sich zum 01.01.2016 die Höhe des Kindesunterhaltes erneut.
Der Mindestunterhalt (100 %) beträgt
- 1. Altersstufe von 0 - 5 Jahre - 240,00 Euro
- 2. Altersstufe von 6 - 11 Jahre - 289,00 Euro
- 3. Altersstufe von 12 - 17 Jahre - 355,00 Euro.
Steht nun in einem Beschluss, dass jemand 105 % der 2. Alterstufe zahlen soll, hilft die Verhältnisrechnung:
100,0 % = 289,00 €
105,0 % = x
x = 303,00 €.