Kindesunterhalt ab 01.01.2016

Wie in meinem Artikel vom 22.07.2015 beschrieben, ändert sich zum 01.01.2016 die Höhe des Kindesunterhaltes erneut.

Der Mindestunterhalt (100 %) beträgt

Steht nun in einem Beschluss, dass jemand 105 % der 2. Alterstufe zahlen soll, hilft die Verhältnisrechnung:

100,0 % = 289,00 €
105,0 % = x

x = 303,00 €.