O.K. Leasing und Kaffeepartner

In der letzten Zeit häufen sich die Anfragen zu O.K. Leasing und Kaffeepartner. Es gehen Kunden wohl folgende Schreiben zu:

Sehr geehrter Kunde,
in der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass die Kaffee Partner Holding und ihre Tochtergesellschaften Kaffee Partner GmbH (ehemals Ost-Automaten GmbH), WellTEC GmbH, Kaffee Partner Austria GmbH und i-Punkt Handelsgesellschaft mbH Verträge zwischen unseren Kunden und uns, der O.K. Leasing AG (früher Kaffee Partner Leasing AG) verhandelt haben, gemeinschaftlich aufgehoben haben oder Kündigungen bestätigt haben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kaffee Partner Holding und ihre Tochtergesellschaften Kaffee Partner GmbH (ehemals Ost-Automaten GmbH), WellTEC GmbH, Kaffee Partner Austria GmbH und i-Punkt Handelsgesellschaft mbH von uns zu keinem derartigen Verhalten bevollmächtigt sind oder waren. Sie sind damit nicht berechtigt für und gegen uns Änderungen oder Kündigungen der zwischen Ihnen und uns bestehenden Verträge zu verhandeln oder zu bestätigen. Zu Klarstellungszwecken möchten wir darauf hinweisen, dass nur die O.K. Leasing AG Eigentümer Ihres/Ihrer Kaffeeautomaten, bzw. Wasserspender ist und ebenso Ihr alleiniger Vertragspartner des Leasingvertrages.

Wir freuen uns auf eine weiterhin angenehme Zusammenarbeit und grüßen Sie herzlich aus Deutschlands Norden!

Dr. Andreas Ost – Vorstandsvorsitzender (CEO)
Dipl. Kfm. Michael Koch – Vorstand

Das bedeutet: Die Geräte gehören dieser Firma O.K. Leasing AG, die aber ganz ähnlich sein soll wie Kaffeepartner und alle seine Ableger.

Kündigung

Diese Mail, die ich Ihnen oben wörtlich aufgeschrieben habe, haben die meisten per Mail erhalten. Eigentlich steht nur drin, bei wem Sie alles noch kündigen müssen.

Daher prüfen Sie Ihre Verträge und mit wem Sie diesen Vertrag abgeschlossen haben. Notfalls kündigen Sie bei allen. Achten Sie darauf, dass den anderen Ihre Kündigung nachweisbar erreicht - also mit Einwurfeinschreiben und/oder per Fax.

Kündigungsfrist

Meine Kündigungsfrist bei Kaffeepartner betrug nach Ablauf der Mindestlaufzeit drei Monate. Eine ähnliche fand sich bei I.Handelsges.mbH.

Das heißt - wenn Ihre Mindestlaufzeit 66 Monate betrug, müssen Sie nach spätestens 62 Monaten kündigen oder gleich auf Verdacht nach Vertragsschluss.

Wie es bei mir und Kaffeepartner weiter ging

Ich hatte das Glück, dass ich mit Kaffeepartner einen Aufhebungsvertrag schließen konnte. Leider musste ich mich freikaufen und eine Abstandszahlung in Höhe von 1.500,00 Euro netto zahlen.

Alles in allem war es mir das mehr als wert, damit ich die endlich los werde.