Ab dem 01.07.2017: Unterhaltsvorschuss soll länger gezahlt werden

Wer meine Beiträge kennt, weiß - den Unterhaltsvorschuss erhält das Kind, das noch keine 12 Jahre alt ist und bei einem seiner Elternteile lebt, während der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.

Der Unterhaltsvorschuss wird zur Zeit für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und insgesamt nur sechs Jahre lang gezahlt.

Nun hat die Bundesregierung (am 23.01.2017) beschlossen, dass die Höchstförderungsdauer von insgesamt sechs Jahren wegfallen soll - genauso wie die Beschränkung der Leistung auf ein Kindesalter von 12 Jahren. Das Förderungsalter wird auf 18 Jahre angehoben.

Das ist mal eine richtige kinderfreundliche Entscheidung, denn Kinder werden erst richtig teuer, wenn sie älter werden.