Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2018

Das besondere an dieser Tabelle ist: Das Nettoeinkommen des Bar-Unterhaltspflichtigen wurde um 500,00 Euro angehoben. Der Mindestunterhalt (100 %) muss nun von Leuten gezahlt werden, die bis 1.900,00 Euro Nettoeinkommen haben. 105 % werden erst ab 1.901,00 Euro statt wie vorher 1.501,00 Euro fällig.

Der Mindestunterhalt selbst steigt ein wenig seit dem 01.01.2017:

Der Mindestunterhalt (100 %) ab dem 01.01.2018 beträgt

1. Altersstufe von 0 - 5 Jahre von 246,00 Euro auf 251,00 Euro
2. Altersstufe von 6 - 11 Jahre von 297,00 Euro auf 302,00 Euro
3. Altersstufe von 12 - 17 Jahre von 364,00 Euro auf 370,00 Euro.

Das Kindergeld steigt 2018 um nochmals 2,00 Euro auf 194,00 Euro. Der hälftige Betrag davon 97,00 Euro wurden bei den Zahlungsbeträgen abgezogen.

Hier die Zahlen aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle auf einen Blick: Duesseldorfer-Tabelle-2018 - Zahlbeträge