Neuer Unterhaltsvorschuss ab dem 01.01.2018
Mit der Erhöhung des Mindestunterhaltes für Kindesunterhalt zum 01.01.2018 erhöht sich zwangsläufig auch der Unterhaltsvorschuss auf folgende Beträge:
- für Kinder bis 6 Jahre = 154,00 €
in der ersten Altersstufe 348,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 abzüglich 194,00 Euro Kindergeld;
- für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren = 205,00 €
in der zweiten Altersstufe 399,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 abzüglich 194,00 Euro Kindergeld;
- für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren = 273,00 €
in der dritten Altersstufe 467,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 abzüglich 194,00 Euro Kindergeld.