Neuer Unterhaltsvorschuss ab dem 01.01.2018

Mit der Erhöhung des Mindestunterhaltes für Kindesunterhalt zum 01.01.2018 erhöht sich zwangsläufig auch der Unterhaltsvorschuss auf folgende Beträge:

in der ersten Altersstufe 348,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 abzüglich 194,00 Euro Kindergeld;

in der zweiten Altersstufe 399,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 abzüglich 194,00 Euro Kindergeld;

in der dritten Altersstufe 467,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 abzüglich 194,00 Euro Kindergeld.