Der Versorgungsausgleich

Wenn man geschieden wird, scheidet das Gericht die Ehe und der Versorgungsausgleich wird durchgeführt. Was bedeutet das eigentlich?

Versorgungsausgleich ist die hälftige Aufteilung aller Rentenanwartschaften, die jeder Ehegatte in der Ehe "erwirtschaftet" hat. Gemeint ist damit, dass alles, was während der Ehe in eine Altersversorgung gezahlt wurde, hälftig auch dem anderen Ehegatten zugute kommt.

Besonderheiten bei der Ehezeit

Eine Besonderheit bildet hier der Begriff der Ehezeit. Normalerweise dauert die Ehezeit vom Tag der Heirat bis zur Zustellung des Scheidungsantrages beim Antragsgegner (wenn der den gelben Brief vom Gericht im Briefkasten hat).

Nehmen wir mal ein Beispiel: Geheiratet wurde am 06.06.1986 und der Scheidungsantrag wurde am 14.02.2018 zugestellt; dann dauert die reguläre Ehezeit vom 6. Juni 1986 bis zum 14. Februar 2018.

Nicht so im Versorgungsausgleich: Hier gibt es eine Sonderregelung

§ 3 Versorgungsausgleichsgesetz Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
(1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Das bedeutet für unseren Fall, dass die Ehezeit für den Versorgungsausgleich vom 01.06.1986 bis zum 31.01.2018 gedauert hat.

Wenn Sie also im ersten gerichtlichen Schreiben diese Ungereimtheit bemerken, ist dies kein Grund zur Beunruhigung. Es ist gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz richtig.

Was wird ausgeglichen?

Auch hier ein Blick ins Gesetz:§ 2 Versorgungsausgleichsgesetz - Auszugleichende Anrechte

(1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der

Wenn der Ehescheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wurde, beginnt eine richtige kleine Maschinerie zu laufen. Zunächst muss jeder Ehegatte den folgenden Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen VA Fragebogen Versorgungsausgleich.

Dieser wird zurück an das Gericht geschickt und das Gericht schreibt jeden einzelnen benannten Versorgungsträger an und fragt, wieviel Altersversorgung dort erworben wurde.

Nach etwas einem etwa halben bis dreiviertel Jahr liegen dem Gericht alle Auskünfte vor.

Und der Versorgungsausgleich kann durchgeführt werden. Das sieht ungefähr so aus - ich habe es mal aufgemalt: SKMBT_C36018022217360

Wenn man keinen Versorgungsausgleich durchführen will und etwas zum Tauschen hat (Zugewinn, eine Haushälfte) kann man per Ehevertrag den Versorgungsausgleich ausschließen.