Abschaffung der Lohnsteuerklassen - Gut für Arbeitnehmer ?

Was meinen Sie liebe Leser: Wenn der Staat etwas Neues regelt, gibt es eine Entlastung für die Bürger?  Freuen Sie sich über einen ganz kurzen Abriß der Neuerungen im Lohnsteuerrecht / Arbeitsrecht.
Die Bundesregierung strebt gemäß dem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 für das Jahr 2008 eine "Neuformulierung des Einkommensteuerrechts" an. Die Besteuerung von Verheirateten soll sich ändern.
Die Große Koalition will ein sog. Anteilsverfahren einführen. Dabei sollen die bisherigen Steuerklassen und hier insbesondere die Steuerklassenkombination bei Ehegatten III/V und IV/IV ersetzt werden. Danach soll jeder Ehepartner nur so viel Steuern zahlen müssen, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttoeinkommen entspricht. Grundlage für den Aufteilungsmaßstab soll der Verdienst als Arbeitnehmer des letzten Jahres sein.

Zuvor aber ein Blick auf die gegenwärtig möglichen Lohnsteuerklassenkombinationen:
Um den 20. September eines jeden Jahres verschicken die Gemeinden an jeden Arbeitnehmer Lohnsteuerkarten. Die auf den Karten eingetragenen Steuerklassen stellen die Grundlage für die Höhe des Lohnsteuerabzuges dar. Dabei gibt es für Ehegatten einige Gestaltungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich werden Ehegatten gemeinsam besteuert, d.h. beide Bruttoeinkommen werden zusammengerechnet und dann besteuert. Bevor das jedoch geschieht, wurde jeder Ehegatte einzeln zur Zahlung von Lohnsteuer herangezogen, indem es ihm gleich vom Bruttolohn einbehalten wurde. Um der eigentlichen Steuerschuld im Laufe des Jahres möglichst nahe zu kommen, können Ehepartner zwischen zwei Steuerklassenkombinationen wählen:
Die Steuerklassenkombintion IV/IV geht davon aus, daß die Ehegatten annähernd gleich viel verdienen.
Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, daß der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte etwa 60 % des gemeinsamen Bruttoeinkommens und der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 % des gemeinsamen Bruttoeinkommens erzielt.

Warum nun – ist die Frage - sollte man dieses System, das einzelnen Ehepaaren möglicherweise einen kleinen Vorteil verschaffte, abschaffen?

Nehmen wir ein Beispiel: Verdient der eine Ehegatte 30.000 € im Jahr und der andere 10.000 €, dann würde die Lohnsteuer nach dem neuen Anteilssystem im Verhältnis 75 zu 25 verteilt. Das neue Verfahren hätte zur Folge, daß der besser Verdienende mehr (75 %) und der geringer Verdienende weniger (25 %) als vorher Lohnsteuer zahlen müsste. Insgesamt würde aber über das Jahr verteilt mehr Lohnsteuer für den Staat anfallen.

Damit beantwortet sich eingangs gestellte Frage: Der Vorteil liegt für Vater Staat klar auf der Hand – höhere Einnahmen. Es wird also nicht nur dem Staat im Laufe des Jahres mehr Lohnsteuer gezahlt. Nein, auch längst nicht alle Arbeitnehmer machen von ihrem „Lohnsteuerjahresausgleich“ Gebrauch und dies bedeutet ein klares Plus für den Fiskus.