Brustfleisch und Brustfilet
Ein Beschluss für Feinschmecker ...
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom 20.05.2011 (7 B 1107/11) meines Erachtens unfreiwillig ein wenig zur Auflockerung des Alltages beigetragen, indem es feststellte: „Nur unzerschnittenes entbeintes Brustfleisch darf als "Brustfilet" auf den Markt gebracht werden“
Es konstatierte weiter: „Als "Brustfilet" darf grundsätzlich nur unzerschnittenes entbeintes Brustfleisch bezeichnet werden, das sowohl den äußeren als auch den inneren Brustmuskel umfasst.“
Hintergrund dieser filigranen juristischen Definition von Brustfilet ist natürlich ein ernster markenrechtlicher. Ein niedersächsischer Unternehmer hatte versucht, Hühnerbrüstchen ohne Innenfilet als «Hähnchenbrustfilet» zu verkaufen.
Mit Hilfe des Verwaltungsgerichtes Oldenburg konnte dieser Unternehmer von einem Konkurrenten gestoppt werden.
Hühnchenbrust sei dank..