In fast jeder Familie gibt es pflegebedürftige Angehörige und 76 % der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen. Allerding ist dies teilweise eine schwere Bürde, denn die mit der Pflege betraut sind, möchten sich am liebsten zerteilen, um Arbeit, Familie und Pflege unter einen Hut zu bringen.
Hierfür gibt es nun ab 2012 einen guten Ansatz, der Erleichterung für den Pflegenden schaffen soll: Der Bundesrat hat am 25.11.2011 dem Gesetz über die Familienpflegezeit zugestimmt. Damit tritt das Gesetz zum 01.01.2012 in Kraft.
Familienpflegezeit für zwei Jahre
Gesetzentwurf schafft nun die Möglichkeit, Pflege und Beruf für zwei Jahre zu vereinbaren. Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen.
Beispiel: Senkung Arbeitszeit auf 50 %
Das Ganze funktioniert mit einer Art Zeitarbeitskonto, das über zwei Jahre geführt wird. Es ist am Modell der Altersteilzeit orientiert. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit von 100 % auf 50 % reduziert, erhält der Arbeitnehmer weiterhin 75 % des letzten Bruttoeinkommens.
Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, erhält aber weiterhin nur 75 % des Gehalts und zwar so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Durchführung Familienpflegezeit
In der betrieblichen Praxis schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.
Meinung Rechtsanwalt Arbeitsrecht
Wenn die Familienpflegezeit mit der gleichen Akzeptanz angenommen wird wie die Altersteilzeit, werden sehr viele Menschen dies nutzen. Die Senkung des Lohnes / Gehaltes auf 75 % des letzten Bruttoeinkommens scheint nicht so tragisch, da dies durch Leistungen der Pflegekasse aufgefangen werden kann.
Die einzig Leidtragenden sind die Arbeitgeber. Ihnen fallen unter Umständen zuverlässige qualifizierte Arbeitskräfte für zwei Jahre aus, die maximal durch befristete Ersatzkräfte ersetzt werden können. Jedoch glaube ich, dass in Zeiten von zunehmendem Fachkräftemangel solche Einschneidungen hingenommen werden müssen, ähnlich wie Elternzeit oder Altersteilzeit.
Einen frohen zweiten Advent wünscht Ihnen
Berit Sander Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Halle (Saale)
Rechtsanwalt Halle