Das Teledienstegesetz (TDG) wurde zum 01.03.2007 aufgehoben und durch das Telemediengesetz ersetzt. Das Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) wurde ebenfalls zum 01.03.2007 aufgehoben und durch das Telemediengesetz ersetzt. Dies hat Bedeutung für die Kennzeichnungspflichten nach nunmehr § 5 TMG.
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Berit Sander Rechtsanwalt Halle (Saale)
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