Kosten

Zuvor ein Wort in eigener Sache:

Es gibt auf der Welt fast nichts, was man nicht ein wenig schlechter machen und billiger verkaufen könnte.

Wer nur auf den Preis achtet, wird zu Recht Beute solcher Geschäftspraktiken.
Es ist unklug, zuviel zu zahlen, aber es ist auch unklug, zuwenig zu zahlen.

Zahlt man zuviel, verliert man ein bisschen Geld, mehr nicht.
Zahlt man zuwenig, verliert man manchmal alles, weil der gekaufte Gegenstand seinen Zweck nicht erfüllt.

Die Marktgesetze verbieten es, dass man für wenig Geld viel Leistung erhält -
das ist unmöglich. Kauft man vom billigsten Anbieter, muss man für den eventuellen Ärger etwas Geld zurücklegen.
Und wenn man das tut, hat man auch genug Geld, um etwas Besseres zu kaufen.

(John Ruskin 1819-1900)

Außergerichtliche Beratung, außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt oder ein Rechtsstreit vor Gericht kosten Geld. Hier ein kurzer Überblick zur Finanzierung des Ganzen:

Rechtsschutzversicherung

Räumen wir zuerst das vielleicht größte Mißverständnis aus: Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt keinen ganzen Rechtsstreit. Wer verliert, muss das Verlorene selbst bezahlen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten.

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie also die Themen versichern, für die Sie “streitanfällig” sind, z.B. wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind – Nachbarschaftsrecht, als Arbeitnehmer – Arbeitsrecht.

Ablauf

Wenn nun ein Rechtstreit auf Sie zukommt, können Sie – um vorab die Kosten zu klären – mit ihrem Rechtsstreit und mit Ihrer Rechtsschutzversicherungsnummer zu mir kommen. Ich richte an die Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage). Wenn diese Deckungsanfrage positiv ausfällt, werden durch die Rechtsschutzversicherung alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die Ihnen vorab entstehen würden, übernommen.

Honorarvereinbarung

Sie können mit mir auch eine Honorarvereinbarung abschließen. Das könnte sich u.U. dann für Sie rechnen, wenn Sie auf mehrere Beratungen unterschiedlichster Art (Kündigungsschutz und familienrechtliche Beratung) angewiesen sind. Wenn Sie Unternehmer sind und ständigen Beratungsbedarf haben, kann ein sog. Beratervertrag geschlossen werden. Dieser wird mit einem monatlich gleichbleibenden Honorar beglichen. Der Preis, aber auch alle vereinbarten Beratungsgegenstände sind Verhandlungssache. Fragen Sie danach.

Beratungshilfe

Wenn Sie Bezieher eines eher geringeren Einkommens sind und eine außergerichtliche Rechtsberatung benötigen, so steht Ihnen der Weg über die Beratungshilfe (nach Beratungshilfegesetz) offen. Hierzu müssen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Den erhalten Sie gegen Vorlage z.B. des aktuellen ALG II-Bescheides und der Darstellung Ihres Rechtsproblemes.

Amtsgericht Halle

In Halle (Saale) erhalten Sie diesen Beratungshilfeschein immer dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr beim Amtsgericht. Das Amtsgericht Halle (Saale) befindet sich in der Thüringer Straße 16 in 06112 Halle (Saale). Es lohnt sich Zeit und ein Buch mitzubringen.

Mit diesem Schein können Sie sich – gegen Zahlung eines Eigenanteils in Höhe von 11,90 EUR – dann von mir beraten lassen.

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe stellt für Bezieher von eher geringerem Einkommen die Möglichkeit dar, einen gerichtlichen Prozess zu finanzieren. Die Prozesskostenhilfe richtet sich nach den §§ 114 ff. ZPO und hat im großen und ganzen drei Voraussetzungen:

  • geringes Einkommen
  • die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben und
  • darf nicht mutwillig sein.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen vom Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Aber Achtung: Bei bewilligter Prozesskostenhilfe müssen Sie im Falle des Verlierens auch die Kosten des Gegners tragen.

Spätestens vier Jahre nach Ablauf der letzten gerichtlichen Maßnahme wird durch das Amtsgericht noch einmal geprüft, ob die Voraussetzungen des geringen Einkommens noch vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden.

 

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