Kosten

Wir - die Kanzlei Sander - verschaffen Ihnen bereits im ersten persönlichen Gespräch einen Überblick über die Kosten, die auf Sie zukommen können.

Übersicht

Kosten der Erstberatung

Eine Erstberatung ist ein mündlicher oder schriftlicher Rat oder eine Auskunft und kostet damit Geld.

Sollte es bei einer Erstberatung belassen werden können, kann gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maximal eine Gebühr von 190,00 Euro netto für eine mündliche Beratung und maximal 250,00 netto für eine schriftliche Auskunft berechnet werden.

In der Regel berechne ich für eine allgemeine Erstberatung 180,00 Euro, die ungefähr eine Zeitstunde dauert. Möchten Sie ein bestehendes Dokument von mir überprüfen lassen, etwa den Ehevertrag oder das selbst geschriebene Testament - so kostet dies 450,00 Euro.

Allgemeines zum Bezahlen in der Kanzlei Sander

Schon in der Erstberatung teile ich Ihnen mit, mit welchen Anwalts- und Gerichtskosten Sie rechnen müssen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern ein schriftliches Kostenangebot vor dem gerichtlichen Verfahren bzw. Rechtsstreit.

Selbstverständlich mache ich im Erfolgsfall auch die Kosten beim Gegner geltend.

Für Fremdgelder steht gemäß § 43 BRAO ein Rechtsanwaltsanderkonto zur Verfügung.

Es steht Ihnen frei, die Gebühren der Erstberatung im Anschluss an die Beratung in bar oder mit ec-Karte zu begleichen. In jedem Falle erhalten Sie selbstverständlich eine Quittung ausgestellt. Gibt es ein weiterführendes Verfahren, erhalten Sie eine Rechnung.

Zur überschlägigen Berechnung anstehender Gebühren hier ein sehr hilfreicher Link: Der Prozesskostenrechner vom Deutschen Anwaltverein.

Rechtsschutzversicherung

In den meisten Fällen übernimmt z.B. ein Rechtsschutzversicherer die Gebühren für die Erstberatung – häufig sogar im Familien- und Erbrecht. Fragen Sie Ihren Versicherer.

Sollten Sie also über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dürfen wir Sie vor dem ersten Gesprächstermin um Einholung einer Kostenübernahme/Deckungszusage bitten. Bitte bringen Sie diese dann zum Gespräch mit.

Selbstverständlich kann diese Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung auch durch uns übernommen werden. Ich empfehle in jedem Fall im Vorfeld zu prüfen, ob das rechtliche Problem überhaupt versichert worden ist und ob eine Selbstbeteiligung besteht.

Weiterführendes zur Rechtsschutzversicherung lesen Sie bitte hier.

Vergütungsvereinbarung

Für Personen mit einer Problemflut bieten wir auch einen Beratervertrag (Vergütungsvereinbarung) an, der monatlich abgerechnet wird.

Das ist einmal möglich durch ein pauschales Honorar, das jeden Monat gleich bleibt oder einer Abrechnung auf Stundenbasis – also für die Zeit, die wir für Ihren Fall investiert haben.

Darin sind für Sie bereits alle außergerichtlichen Tätigkeiten enthalten und werden nicht unabhängig vom Streitwert oder Umfang gesondert berechnet.

Die jeweilige Höhe des monatlichen Honorares oder der Stundensatz sind hierzu individuell und werden nach Ihren Bedürfnissen vor Vertragsschluss besprochen und zwischen uns abgestimmt. Sie können jedoch von einem Stundensatz von 150,00 Euro bis 250,00 Euro die Stunde ausgehen.

Wenn Sie genaueres dazu wissen möchten, drücken Sie bitte hier.

Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Anträge und Abrechnung der Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe werden durch mich bei dem für Sie zuständigen Gericht erledigt. Ich benötige hierzu nur Ihre Unterlagen (z.B. Mietvertrag, aktueller Kontoauszug, Einkommensbescheinigung in Kopie) und werde alles weitere erledigen.

Möchten Sie hierzu mehr wissen und auch die entsprechenden Anträge finden, klicken Sie bitte hier.