Arbeitsrecht Halle

Arbeitsrecht regelt eine  rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitsrecht ist in Deutschland im wesentlichen im BGB in den Vorschriften §§ 611-630 BGB normiert. Eine Arbeitsleistung im Arbeitsrecht ist höchstpersönlich zu erbringen und ähnlich wie eine Dienstleistung anzusehen. Aus diesem Grund gilt Dienstvertragsrecht.

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, sollte aber auch im Arbeitsrecht besser schriftlich fixiert werden. Für diesen Inhalt gilt dann das Nachweisgesetz.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Arbeitsrecht, sind Arbeitsgerichte zuständig- Hier sollte man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In Sachsen-Anhalt sind dies Arbeitsgerichte in Stendal, Magdeburg, Dessau-Rosslau und Halle (Saale). Für prozessuales Arbeitsrecht – in dem Sie durch Ihren Rechtsanwalt vertreten werden können – gilt das Arbeitsgerichtsgesetz.

Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht durch einen Rechtsanwalt in Halle (Saale)

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie als Rechtsanwalt in Halle (Saale) unter anderem in folgenden Bereichen:

-Abmahnung, Kündigungsschutz unter Beachtung von Kündigungsfristen durch einen Rechtsanwalt
-Überprüfung, Berichtigung Arbeitszeugnis durch Ihren Rechtsanwalt
-Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung im Arbeitsrecht
-Überprüfung von Betriebsvereinbarungen durch den Rechtsanwalt im Arbeitsrecht
-Arbeitsrecht beim Betriebsübergang
-Mutterschutz im Arbeitsrecht
-Beratung durch einen Rechtsanwalt bei Urlaub, Krankheit
-Elternzeit unter Beachtung des Arbeitsrecht
-Zahlungsklagen auf ausstehenden Lohn durch Ihren Rechtsanwalt
-Insolvenzgeld Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt
-Beachtung von Arbeitsrecht bei Arbeitsunfall und Wegeunfall

Betriebsübergang

Geht ein Betrieb durch Rechtsgeschäft (Betriebsübergang) auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das bedeutet, dass weder der bisherige Arbeitgeber noch ein neuer Arbeitgeber deswegen kündigen kann. Da es sich jedoch beim Betriebsübergang um eine komplizierte Materie handelt, wenden Sie sich bei Fragen an Rechtsanwalt Berit Sander in Halle (Saale).

Abmahnung, Kündigung

Ein Arbeitnehmer kann ordentlich oder fristlos gekündigt werden. Soll ein Arbeitnehmer ordentlich gekündigt werden, hat der Arbeitgeber Kündigungsfristen zu beachten. Eine fristlose Kündigung ist in § 626 BGB geregelt. Eine vorherige Abmahnung ist zwar grundsätzlich nicht erforderlich, in der Praxis kann auf sie nur in wenigen Ausnahmefällen verzichtet werden. Wichtig ist, dass   Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf dessen falsches Verhalten vor der Kündigung hinweist (Abmahnung), damit dieser sein Fehlverhalten ändern kann. Bereits bei einer Abmahnung können schwerwiegende Fehler bei der Formulierung und Übergabe gemacht werden. Eine darauf folgende Kündigung könnte wirkungslos sein. Also lassen Sie sich besser im Vorfeld durch Ihren Rechtsanwalt im Arbeitsrecht beraten.

Wird eine Kündigung dann durchgeführt, müssen hierbei Formvorschriften beachtet werden. Sowohl eine ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung bedürfen der Schriftform (§ 623 BGB). So ist eine mündliche Kündigung unwirksam.

Gerichtlicher Kündigungsschutz

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung gerichtlich vorgehen möchte, sollte er die drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG beachten. Das Kündigungsschutzgesetz gilt aber nur in Betrieben und Verwaltungen, in denen zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden. Lassen Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertreten. Er arbeitet professionell und effizient.

Kosten im Arbeitsrecht

Einem Rechtsanwalt wird oft die Frage gestellt, was kostet denn das alles. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abgeschlossen haben, kann die Antwort für einen Arbeitnehmer lauten: Nichts. Bei einem Arbeitgeber sieht die Sache schon anders aus.

a) außergerichtliche Vertretung

Die Gebühren im Arbeitsrecht werden mit einem Streitwert multipliziert. Für den Streitwert kommt es darauf an, worum gestritten wird. Für die Korrektur eines erteilten Zeugnisses wird gewöhnlich   ein Streitwert von einem Bruttogehalt zugrunde gelegt. Gebühren an sich, richten sich nach dem RVG.

b) gerichtliche Vertretung

Es gibt eine Besonderheit in der ersten Instanz im Arbeitsrecht. Damit ein  Arbeitnehmer aus Angst – Kosten einer Gegenseite ebenfalls noch zu tragen – es unterlässt zu klagen, wurde eingeführt, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Das bedeutet: Egal ob Sie gewinnen oder verlieren, jede Partei trägt die Kosten ihres Rechtsanwalt selbst.

Der Streitwert um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den letzten drei monatlichen Bruttoarbeitsentgelten, § 42 IV 1 Gerichtskostengesetz. Prämien und Zuschläge sind  mit zu berücksichtigen.

Ihre Rechtsanwältin Berit Sander in Halle (Saale) für Arbeitsrecht.

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