Erbrecht Halle
Hier ein kleiner Überblick, worüber ich Sie – als Ihr Rechtsanwalt aus Halle (Saale) für Erbrecht – beraten kann:
Das deutsche materielle Erbrecht ist im BGB geregelt. Insbesondere stehen dort die Normen, die ein Rechtsanwalt in seiner täglichen Arbeit braucht, für:
- gesetzliche Erbfolge
- Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten im Erbrecht
- Mehrheit von Erben (Erbengemeinschaft)
- Testament, also Erbeinsetzung, Errichtung, Aufhebung
- gemeinschaftliches Testament
- Vor- und Nacherbschaft
- Vermächtnis, Auflage
- Testamentsvollstreckung
- Erbvertrag
- Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsentziehung
- Erbunwürdigkeit
- Verzicht im Erbrecht (Erbverzicht)
Das prozessuale deutsche Erbrecht, das auch vom Rechtsanwalt beachtet werden muss, ist im FamFG geregelt. Eine prozessuale Vertretung durch Ihren Rechtsanwalt im Erbrecht vor Gericht ist durchaus wünschenswert, um Fehler zu vermeiden.
Beratung und Vertretung im Erbrecht
Themen im Erbrecht, bei denen ich Sie als Ihr Rechtsanwalt in Halle (Saale) für Erbrecht berate und vertrete, sind:
- allgemeine Beratung durch einen Rechtsanwalt zum Erbrecht und der gesetzlichen Erbfolge
- Gestaltung und Prüfung durch einen Rechtsanwalt von einem Testament
- Hilfe durch einen Rechtsanwalt bei der Erbeinsetzung, Erstellung eines sog. Behindertentestamentes
- Beratung durch einen Rechtsanwalt zu Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsentziehung
- wenn ein Fall im Erbrecht eingetreten ist: Erbauseinandersetzung, Fertigung einer Teilungsanordnung durch einen Rechtsanwalt
- Gestaltung eines Erbvertrag durch einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der Unternehmensnachfolge
- Erbenhaftung bei überschuldeten Nachlässen, eventuelle Abwicklung des Nachlasses durch einen Rechtsanwalt
- Testamentsvollstreckung durch einen kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht.
Testament
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre gesetzlichen Erben erben, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen und ein Testament aufsetzen. Darin können Sie regeln, wer Erbe werden soll – oder gerade nicht. Was sollten Sie dabei beachten:
a) Pflichtteil
Im Erbrecht ist jeder in seiner Entscheidung grundsätzlich frei, wem und was er jemandem hinterlässt. Die einzige Ausnahme bildet das Pflichtteilsrecht im Erbrecht. Hiernach ist es unmöglich, einen nahen Verwandten grundsätzlich von seinem Erbrecht auszuschließen. Wenn ein Erbe ausgeschlossen wurde, kann er seinen Pflichtteil erhalten.
Wie hoch ist ein Pflichtteil? Der Pflichtteilsberechtigte erhält – wenn er den Anspruch geltend macht – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ist dem Pflichtteilsberechtigten ein geringerer Erbteil hinterlassen worden, so kann er die Differenz als Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB verlangen.
Nur in besonderen Fällen ist eine Entziehung des Pflichtteils möglich,zum Beispiel wenn sich ein Erbe einer vorsätzlichen Misshandlung des Erblassers schuldig gemacht hat (Erbunwürdigkeit).
b) Erstellung und Inhalt eines Testamentes/Erbvertrages
Ein Testament kann höchstpersönlich oder vor einem Notar errichtet werden. Im Testament oder im Erbvertrag kann der Erblasser neben einer Erbeinsetzung auch Vermächtnisse und Auflagen sowie Vor- und Nacherbschaft anordnen. Wegen der vielen möglichen Formulierungsfehler ist bei der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen die Beratung durch einen Rechtsanwalt dringend erforderlich.
c) Auslegung eines Testamentes
Kann ein Testament wirksam auf einem Bierdeckel erreichtet werden: Ja. Aber zur Auslegung von Testamenten enthält das Bürgerliche Gesetzbuch zahlreiche Auslegungsvorschriften, zu denen noch umfangreichere Rechtsprechung ergangen ist. Vor Abfassung eines Testaments ist daher die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht dringend empfohlen. Das gleiche gilt bei Abfassung eines Erbvertrages.
Kosten des Erbrechts
Oft wird ein Rechtsanwalt gefragt, mit welchen Kosten man im Erbrecht rechnen muss. Hierzu kann auf das allgemeine Kapitel Kosten verwiesen werden.
Die Gebühren eines Rechtsanwaltes richten sich nach dem Streitwert – also dem Betrag, um bzw. über den gestritten wird. Im Erbrecht ist dies der Nachlass, der am Todestag des Erblassers vorhanden war.
Wird vor Gericht gestritten, etwa weil ein eröffnetes Testament angefochten wird, treten noch Verfahrenskosten hinzu. Auch diese richten sich nach dem Streitwert. Hierzu kann auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG verwiesen werden.
Im Erbrecht gilt jedoch die Besonderheit, dass nicht immer der Verlierer alle Kosten zu tragen hat. Die Entscheidung trifft das Gericht nach eigenem Ermessen. Fragen Sie am besten vorher Ihren Rechtsanwalt.
Sollten Sie Fragen zu einer Erbauseinandersetzung haben, sind gerade Erbe geworden und kennen die Ausschlagungsfrist nicht, dann lassen Sie sich kompetent von uns beraten.
Ihre Rechtsanwältin Berit Sander in Halle (Saale) für Erbrecht.
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