Familienrecht Halle
Das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs behandelt das Familienrecht:
- Verlöbnis, Eingehung einer Ehe
- Aufhebung, Wirkungen einer Ehe im Allgemeinen
- Eheliches Güterrecht, Zugewinngemeinschaft
- Scheidung einer Ehe, Scheidungsgründe
- Behandlung Ehewohnung, Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung
- Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
- Kindesunterhalt
- Verwandtschaft, Abstammung, Unterhaltspflicht
- Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
- Elterliche Sorge
- Annahme als Minderjähriger, Volljährige
- Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
Durch eine Gesetzesänderung wurde der Versorgungsausgleich – Aufteilung von Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden – im Gesetz über den Versorgungsausgleich geregelt. Die eingetragenen Lebensgemeinschaften sind im Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft geregelt. Diese Gesetze sind vom Rechtsanwalt für Familienrecht zu beachten.
Das prozessuale Familienrecht, das auch vom Rechtsanwalt für Familienrecht genutzt wird, ist im FamFG geregelt. Eine prozessuale Vertretung durch Ihren Rechtsanwalt im Familienrecht vor Gericht ist durchaus wünschenswert. Dies gibt einerseits Sicherheit und hilft schwerwiegende Entscheidungen z.B. beim Versorgungsausgleich rechtlich zu beleuchten.
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht in Halle (Saale)
Hier ein kleiner Überblick, worüber ich Sie – als Ihr Rechtsanwalt aus Halle (Saale) für Familienrecht – beraten kann:
- Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht bei Trennung, Scheidung
- ausführliche Beratung auch im Hinblick auf den Rentenversicherungsträger durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht im Versorgungsausgleich
- Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt für Ehegatten – fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht
- Einforderung und Durchsetzung von Kindesunterhalt durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht
- Beratung zum allgemeinen Familienrecht durch einen Rechtsanwalt z.B. vor Schließung einer Ehe
- Gestaltung, Überprüfung eines Ehevertrages von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht
- Hilfe bei Hausratsteilung, Trennung in der Ehewohnung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht
- Aufteilung des Zugewinn im Familienrecht, Beratung durch den Rechtsanwalt
- Beratung bei Rechten und Pflichten, Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht
- Beratung, Vertretung bei Begründung, Auflösung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft durch Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht
Scheidung – Hilfe durch den Rechtsanwalt für Familienrecht
Leben die Lebenspartner, Ehegatten länger als ein Jahr von Tisch und Bett getrennt, kann beim Familiengericht ein Scheidungsantrag eingereicht werden. Wichtig zu beachten ist, dass vor dem Familiengericht der Zwang besteht, sich durch einen Rechtsanwalt (u.a. für Familienrecht) vertreten zu lassen.
Familienrecht, insbesondere Scheidungsrecht ist vom Zerrütungsprinzip bestimmt. Ist die Ehe zerrüttet, kann geschieden werden. Da schwer festzustellen ist, ob eine endgültige Zerrüttung von Ehe oder Lebensgemeinschaft vorliegt, behilft man sich, indem das Scheitern einer Ehe oder Lebenspartnerschaft vermutet wird, wenn
- Getrenntleben von einem Jahr oder mehr vorliegt
- und beide Ehepartner, Lebenspartner mit einer Scheidung einverstanden sind.
Oder wenn eine unwiderlegbare Vermutung besteht bei Getrenntleben von mindestens drei Jahren.
In besonderen Fällen ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Etwa dann, wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte für einen Ehegatten darstellen würde. Eine solche unzumutbare Härte muss in der Person des anderen vorliegen, etwa wenn dieser ständige Gewalt ausübt, durch Drohungen mit Selbstmord die Scheidung verhindern will etc.
Ehevertrag
In einem Ehevertrag kann erst einmal bis auf die eigentliche Scheidung alles geregelt werden: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Aufteilung Hausrat, Aufteilung Zugewinn, Elterliche Sorge etc.
Ein Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar geschlossen werden, um rechtsgültig zu sein, § 1410 BGB. Vor Abschluss sollte wegen der weitreichenden Folgen ein Rechtsanwalt – am besten für Familienrecht – aufgesucht werden. Beachten Sie insoweit auch, dass ein Notar keine Parteiinteressen wahrnehmen darf.
Kosten im Familienrecht
a) außergerichtliche Kosten
Hier richten sich die Kosten nach einem Streitwert. Soll z.B. Trennungsunterhalt geltend gemacht werden, wird die Höhe des monatlichen Wertes errechnet und mit 12 multipliziert. So erhält man den Jahreswert. Dieser wird mit einer Gebühr nach RVG multipliziert.
b) Kosten Ehevertrag
Die Kosten eines Ehevertrages richten sich nach dem, was im Vertrag geregelt werden soll. Zu beachten ist hier, dass einmal Kosten für den Rechtsanwalt (für Familienrecht) und weitere Notargebühren für den Notar anfallen.
c) gerichtliche Kosten
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten, Lebenspartner. Es wird von den drei zuletzt erhaltenen Nettoeinkommen beider vor Scheidungsantrag ausgegangen. Diese werden mit drei Monaten multipliziert und bilden so den Scheidungsstreitwert. Hinzu können noch treten: Streitwert über Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt.
Die Gebühren richten sich nach dem RVG. Hierzu wird auf das allgemeine Kapitel Kosten verwiesen.
Ihre Rechtsanwältin Berit Sander aus Halle (Saale) für Familienrecht.
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