Insolvenzrecht Halle
Insolvenzrecht nennt man ein staatlich geordnetes Verfahren, in dem noch vorhandenes Vermögen, das nicht zur vollen Befriedigung aller Gläubiger ausreicht, gleichmäßig unter den Gläubigern verteilt wird. Zweck von Insolvenzrecht ist eine möglichst vollständige Befriedigung aller Gläubiger.
Folgende Rechtsnormen finden im Insolvenzrecht Anwendung:
-Insolvenzordnung
-Anfechtungsgesetz – hiernach können Rechtshandlungen eines Schuldners, welche seine
Gläubiger benachteiligen sollen, angefochten werden
-Verordnung zur öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
-Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
-Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung.
Zuständig ist das Insolvenzgericht am Wohnort des Schuldners. Insolvenzgerichte gibt es in Sachsen-Anhalt am:
-Amtsgericht Dessau-Roßlau,
-Amtsgericht Halle (Saale),
-Amtsgericht Magdeburg und
-Amtsgericht Stendal.
Ablauf Insolvenzverfahren
Man unterscheidet zwei verschiedene Insolvenzen, welche auch aufeinander folgen können:
Regelinsolvenz- trifft hauptsächlich Firmen. Wenn diese wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, alle gegen sie gerichteten fälligen Forderungen zu befriedigen, sind sie zahlungsunfähig und müssen Insolvenz anmelden. Dabei ist es Zeit, mit einem Vorurteil aufzuräumen: Insolvenz muss nicht immer zwingend in Liquidation des Schuldner (Firmen-) vermögens liegen. Eine intensive Nutzung des Schuldnervermögens durch Sanierung etc. kann eine gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger ermöglichen.
Bleibt der Gang zum Insolvenzgericht nicht aus und firmiert Schuldnerin als eine juristische Person (GmbH, AG), wird Insolvenzverschleppung eine Straftat, § 15a Insolvenzordnung, welche regelmäßig von einer Staatsanwaltschaft geprüft wird. Lassen Sie sich im Vorfeld von Ihrem Rechtsanwalt Insolvenzrecht beraten.
Eine zweite oder auch auf die Regelinsolvenz folgende Form nennt man Verbraucherinsolvenz:
Mit Verbraucherinsolvenzverfahren wollte Gesetzgeber ein Verfahren schaffen, das Verbrauchern angepasst wurde und nicht zu einer übermäßigen Belastung der Gerichte führt. Hier gelten die gleichen Verfahrensgrundsätze wie bei Regelinsolvenz. Dieses Verfahren soll zu einer vollständigen Restschuldbefreiung führen.
Ablauf Verbraucherinsolvenzverfahren
Im außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren werden alle Gläubiger des Schuldners angeschrieben und eine Aufstellung über sämtliche Forderungen gefertigt. Dann werden alle Gläubiger erneut angeschrieben, ob sie mit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung einverstanden sind. Wenn jedoch keine Insolvenzmasse zu verteilen ist (was bei Verbrauchern meist durchgängig der Fall ist), wird dies abgelehnt. Dies nennt man Erfolglosigkeit.
Erst wenn der Rechtsanwalt Erfolglosigkeit der Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung bescheinigt hat, kann ein Verfahren vor den Insolvenzgerichten eingeleitet werden.
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Insolvenzrecht in Halle (Saale)
Hier ein kleiner Überblick, worüber ich Sie – als Ihr Rechtsanwalt aus Halle (Saale) für Insolvenzrecht – beraten kann:
Ihr Rechtsanwalt aus Halle (Saale) Insolvenzrecht hat sich auf Verbraucherinsolvenzen spezialisiert: Durchführung außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren durch Rechtsanwalt Insolvenzrecht.
Kosten Insolvenzrecht
Die Vergütung im Insolvenzrecht wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet.
a) außergerichtliche Kosten Insolvenzrecht
Es entsteht eine Gebühr außergerichtliche Schuldenbereinigung als Vorschuss bei einem Streitwertwert von € 4.000,00 (=Mindestwert). Bitte beachten Sie, dass Ihr Rechtsanwalt Höhe von Geschäftsgebühr von der Anzahl aller Gläubiger abhängig machen muss, da Umfang und Schwierigkeit sich in diesem Fall erhöhen. Schwankt Zahl der Gläubiger zwischen 1 – 50, so schwankt auch Gebühr zwischen 1,2 – 2,5, die mit dem Streitwert multipliziert wird.
b) gerichtliche Kosten Insolvenzverfahren
Das gerichtliche Verfahren ist kostenpflichtig. In der Regel trägt Schuldnerin bzw. Schuldner Kosten des Verfahrens. Wenn Sie über keine finanziellen Mittel verfügen, können Sie einen Antrag auf Stundung von Gebühren stellen. Diese werden somit erst nach Restschuldbefreiung fällig.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, fragen Sie Ihren Rechtsanwalt Insolvenzrecht.
Ihre Rechtsanwältin Berit Sander aus Halle (Saale) für Insolvenzrecht.
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