Insolvenzrecht

Als Rechtsanwältin berate ich auch im Insolvenzrecht, ganz speziell Schuldner oder Gläubiger.

Beratung und Vertretung vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren bis zur eigentlichen Restschuldbefreiung. Wenn Sie es möchten, begleiten wir Sie diese fünf bis sechs Jahre bis zum Abschluss Ihres Insolvenzverfahrens.

Wenn Sie ein Gläubiger sind, vertrete ich Ihre Rechte im Insolvenzverfahren und sorge speziell dafür, dass der Insolvenzverwalter korrekt mit Ihnen verfährt.

Arten der Insolvenz

Man unterscheidet zwei - eigentlich drei - verschiedene Insolvenz "Arten", welche auch zeitlich aufeinander folgen können:

Insbesondere die Nachlassinsolvenz trifft mit meinem Spezialgebiet Erbrecht zusammen.

Regelinsolvenz

Die sogenannte Regelinsolvenz- betrifft hauptsächlich Firmen. Wenn diese wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, alle gegen sie gerichteten fälligen Forderungen zu befriedigen, sind sie zahlungsunfähig und müss(t)en Insolvenz anmelden. Dabei ist es Zeit, mit einem Vorurteil aufzuräumen: Eine Insolvenz muss nicht immer zwingend zur Liquidation des Schuldnervermögens führen. Eine intensive Nutzung des Schuldnervermögens durch Sanierung etc. kann eine gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger ermöglichen; ist aber in der Praxis nach wie vor die Ausnahme.

Ist trotz aller Rettungsmaßnahmen und Sanierungspläne der Gang zum Insolvenzgericht notwendig, kommt ein Unglück selten allein. Denn sobald eine Insolvenz einer juristischen Person durchgeführt wird, prüft die Staatsanwaltschaft gleich automatisch eine Straftat - nach § 15a Insolvenzordnung - die Insolvenzverschleppung.

Verbraucherinsolvenz

Eine zweite "Art" der Insolvenz; manchmal auch die auf die Regelinsolvenz folgende Insolvenz nennt man Verbraucherinsolvenz:

Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren wollte der Gesetzgeber ein Verfahren schaffen, das an Verbraucher angepasst wurde und durch ihren Verwaltungsaufwand nicht zu einer übermäßigen Belastung der Gerichte führen sollte. In diesem Verfahren gelten die im Großen und Ganzen die gleichen Verfahrensgrundsätze wie bei der Regelinsolvenz.

Mit diesem Verfahren kann man die Restschuldbefreiung erlangen.

Nachlassinsolvenz

Eine Nachlassinsolvenz kann über das verschuldete Erbe eines Verstorbenen eröffnet werden, wenn der Nachlass nicht ausreicht, um alle Schulden zu decken.

Zuständige Insolvenzgerichte

Zuständig ist das Insolvenzgericht am Wohnort des Schuldners. Insolvenzgerichte gibt es in Sachsen-Anhalt am:

Wonach sich die Rechtsanwaltsgebühren und Kosten richten, finden Sie in diesem Artikel.