Jagdrecht & Waffenrecht Halle

Jagdrecht ist die Befugnis, auf wildlebende Tiere Jagd zu machen, sie zu hegen, und sie sich anzueignen (§ 1Bundesjagdgesetz). Jagdrecht ist in verschiedenen Rechtsquellen zu finden, welche sich in Bundes- und Landesrecht untergliedern:

Bundesrecht – Bundesjagdgesetz, Bundeswildschutzverordnung, Jagdzeitenverordnung

Landesrecht – Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt, Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LjagdG-DVO), Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Sachsen-Anhalt (Hegerichtlinie)

Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz, welches den Rahmen für das Landes-Jagdrecht bildet; gleichzeitig jedoch sehr detaillierte Vorschriften enthält, die durch Landes-Jagdrecht ergänzt werden. Zuständig In Sachsen-Anhalt ist Jagdbehörde der Landkreise, kreisfreien Städte, Landesverwaltungsamt Halle.

Unter Jagdrecht fällt aber auch:

Schadenersatzrecht

Strafrecht

Lebensmittelrecht

Waffenrecht -Waffengesetz

Unfallversicherungsrecht, Verkehrssicherung

Beratung und Vertretung Jagdrecht durch Rechtsanwalt Halle (Saale)

Ein Mitarbeiter der Kanzlei Berit Sander in Halle (Saale) ist Jagdausübungsberechtigter und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bei welchen Themen kann Sie Ihr Rechtsanwalt beraten und vertreten:

Jagdrecht, Jagdausübungsrecht, Jagderlaubnis

Erteilung, Entzug Jagdschein, Prüfung Zuverlässigkeit

Wildschadenersatz, Jagdschadenersatz – Haftung für Jagd- und Wildschäden

Jagdausübungsrecht: Jagdpacht, Eigenjagd, Hegegemeinschaft, Jagdgenossenschaft

Strafrecht im Jagdrecht – Wilderei – wenn ein Unfallverursacher Wild mitnimmt

Waffenrecht – waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Jagdscheininhabern, Munition, Waffenbesitzkarte

Lebensmittelrecht, Fleischhygienerecht, Fleischuntersuchung, Verkauf von Wildfleisch

Kosten Jagdrecht

Kosten des Jagdrecht, die für einen Rechtsanwalt im Jagdrecht entstehen, richten sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet – Zivilrecht oder Verwaltungsrecht.

a) Gebühren Rechtsanwalt in Zivilsachen

Gebühren in Zivilsachen fallen z.B. bei Schadenersatz an. Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert – also dem Wert oder Schaden, um den gestritten wird, wenn es um Schäden am Kfz, Schmerzensgeld, Kaufvertrag etc. geht. Hier wird auf das allgemeine Kapitel Kosten verwiesen.

b) Gebühren Rechtsanwalt im Strafverfahren

Gebühren im Strafrecht fallen z.B. wegen einer Anklage wegen Wilderei an. Diese Gebühren richten sich nach der Kompliziertheit und Schwere des Falles und fallen nicht immer gleichzeitig an. Sie setzen sich in normalen Fällen wie folgt zusammen:

- Grundgebühr – Einarbeitung Fall 30,00 – 300,00 €,

- Terminsgebühr – Termine außerhalb Hauptverhandlung 30,00 – 250,00 €,

- Verfahrensgebühr – Vorbereitung Strafverfahren 30,00 – 250,00 €,

- Verfahrensgebühr – ersten Rechtszug vor Amtsgericht 30,00 – 250,00 €,

- Terminsgebühr – je Verhandlungstag vor Amtsgericht 60,00 – 400,00 €.

Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Rechtsanwalt beraten.

c) Gebühren Rechtsanwalt in Verwaltungssachen

Geht es um den Entzug des Jagdscheines, Waffenbesitzkarte – so fallen verwaltungsrechtliche Gebühren an. Diese richten sich hier nach dem Streitwert. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Jagdrecht.

Ihre Rechtsanwältin Berit Sander in Halle (Saale) für Jagdrecht.

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