Jagdrecht & Waffenrecht Halle
Jagdrecht ist die Befugnis, auf wildlebende Tiere Jagd zu machen, sie zu hegen, und sie sich anzueignen (§ 1Bundesjagdgesetz). Jagdrecht ist in verschiedenen Rechtsquellen zu finden, welche sich in Bundes- und Landesrecht untergliedern:
Bundesrecht – Bundesjagdgesetz, Bundeswildschutzverordnung, Jagdzeitenverordnung
Landesrecht – Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt, Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LjagdG-DVO), Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Sachsen-Anhalt (Hegerichtlinie)
Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz, welches den Rahmen für das Landes-Jagdrecht bildet; gleichzeitig jedoch sehr detaillierte Vorschriften enthält, die durch Landes-Jagdrecht ergänzt werden. Zuständig In Sachsen-Anhalt ist Jagdbehörde der Landkreise, kreisfreien Städte, Landesverwaltungsamt Halle.
Unter Jagdrecht fällt aber auch:
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Lebensmittelrecht
Waffenrecht -Waffengesetz
Unfallversicherungsrecht, Verkehrssicherung
Beratung und Vertretung Jagdrecht durch Rechtsanwalt Halle (Saale)
Ein Mitarbeiter der Kanzlei Berit Sander in Halle (Saale) ist Jagdausübungsberechtigter und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bei welchen Themen kann Sie Ihr Rechtsanwalt beraten und vertreten:
Jagdrecht, Jagdausübungsrecht, Jagderlaubnis
Erteilung, Entzug Jagdschein, Prüfung Zuverlässigkeit
Wildschadenersatz, Jagdschadenersatz – Haftung für Jagd- und Wildschäden
Jagdausübungsrecht: Jagdpacht, Eigenjagd, Hegegemeinschaft, Jagdgenossenschaft
Strafrecht im Jagdrecht – Wilderei – wenn ein Unfallverursacher Wild mitnimmt
Waffenrecht – waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Jagdscheininhabern, Munition, Waffenbesitzkarte
Lebensmittelrecht, Fleischhygienerecht, Fleischuntersuchung, Verkauf von Wildfleisch
Kosten Jagdrecht
Kosten des Jagdrecht, die für einen Rechtsanwalt im Jagdrecht entstehen, richten sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet – Zivilrecht oder Verwaltungsrecht.
a) Gebühren Rechtsanwalt in Zivilsachen
Gebühren in Zivilsachen fallen z.B. bei Schadenersatz an. Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert – also dem Wert oder Schaden, um den gestritten wird, wenn es um Schäden am Kfz, Schmerzensgeld, Kaufvertrag etc. geht. Hier wird auf das allgemeine Kapitel Kosten verwiesen.
b) Gebühren Rechtsanwalt im Strafverfahren
Gebühren im Strafrecht fallen z.B. wegen einer Anklage wegen Wilderei an. Diese Gebühren richten sich nach der Kompliziertheit und Schwere des Falles und fallen nicht immer gleichzeitig an. Sie setzen sich in normalen Fällen wie folgt zusammen:
- Grundgebühr – Einarbeitung Fall 30,00 – 300,00 €,
- Terminsgebühr – Termine außerhalb Hauptverhandlung 30,00 – 250,00 €,
- Verfahrensgebühr – Vorbereitung Strafverfahren 30,00 – 250,00 €,
- Verfahrensgebühr – ersten Rechtszug vor Amtsgericht 30,00 – 250,00 €,
- Terminsgebühr – je Verhandlungstag vor Amtsgericht 60,00 – 400,00 €.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Rechtsanwalt beraten.
c) Gebühren Rechtsanwalt in Verwaltungssachen
Geht es um den Entzug des Jagdscheines, Waffenbesitzkarte – so fallen verwaltungsrechtliche Gebühren an. Diese richten sich hier nach dem Streitwert. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Jagdrecht.
Ihre Rechtsanwältin Berit Sander in Halle (Saale) für Jagdrecht.
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