Verkehrsrecht Halle

Verkehrsrecht umfasst verschiedenste Vorschriften vom öffentlichen Verkehrsrecht (typisches Ordnungsrecht) und Privatrecht, in dem Sie Ihr Rechtsanwalt aus Halle (Saale) vertreten kann. Verkehrsrecht umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:

- Verkehrszivilrecht Vertretung durch Rechtsanwalt: Verkehrsunfällen mit Fahrzeugschaden, Schadenersatz, Schmerzensgeld

- Vertragsrecht Verkehrsrecht: Fahrzeugkaufvertrag, KFZ-Leasing,

- Versicherungsrecht Verkehrsrecht: Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung

- Strafrecht Verkehrsrecht: Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB, Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung – §§ 222, 229 StGB

- Ordnungswidrigkeiten Verkehrsrecht: Bußgeldverfahren, Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstoß, Gurtpflicht, Nutzung Mobiltelefon, Messverfahren, Fahrverbot

- Fahrerlaubnis Verkehrsrecht: Antrag, Eignung, Fahrerlaubnis auf Probe, Punktesystem, Entziehung der Fahrerlaubnis, Widerruf/Rücknahme Fahrerlaubnis, Ausländischer Führerschein.

Wesentliche Gesetze sind:

- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

- Strafgesetzbuch (StVG)

- Straßenverkehrsgesetz (StVG),

- Straßenverkehrsordnung (StVO),

- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

- Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Beratung und Vertretung Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Halle (Saale)

Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie als Rechtsanwalt in Halle (Saale) unter anderem in folgenden Bereichen:

- schnelle Hilfe bei Verkehrsunfall, Regelung mit Haftpflichtversicherung und gegnerischen Haftpflichtversicherung durch Rechtsanwalt im Verkehrsrecht

- Verkehrsrecht von einem Rechtsanwalt Beratung und Vertretung zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Messtoleranz, Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Abschleppen von Kfz

- Üben für MPU wegen Alkohol im Straßenverkehr oder Geschwindigkeitsübertretung mit Ihrem Rechtsanwalt

- Hilfe durch einen Rechtsanwalt bei Bescheiden über Bußgeld, Verwarnungsgeld, Punkte und Fahrverbot

- Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt bei Themen wie Führerschein, Führerscheinklassen, Fahrerlaubnis auf Probe, Aufbauseminar,  Ausländischer Führerschein, Umschreibung

- Durchsetzung mit Hilfe Ihres Rechtsanwalt von Schmerzensgeld, Schadenersatz

Kosten im Verkehrsrecht

Kosten des Verkehrsrecht, die für einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht entstehen, richten sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet – Zivilrecht oder Verwaltungsrecht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben, übernimmt diese gewöhnlich sämtliche Kosten. Hierbei empfiehlt es sich, auf die Selbstbeteiligung zu verzichten, da diese meist den Streitwert des Verfahrens übersteigt.

a) Gebühren Rechtsanwalt in Zivilsachen

Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert – also dem Wert oder Schaden, um den gestritten wird, wenn es um Schäden am Kfz, Schmerzensgeld, Kaufvertrag etc. geht. Hier wird auf das allgemeine Kapitel Kosten verwiesen.

b) Gebühren Rechtsanwalt im Strafverfahren

Diese Gebühren richten sich nach der Kompliziertheit und Schwere des Falles und fallen nicht immer gleichzeitig an. Sie setzen sich in normalen Fällen wie folgt zusammen:

- Grundgebühr – für Einarbeitung Fall 30,00 – 300,00 €,

- Terminsgebühr – für Termine außerhalb Hauptverhandlung 30,00 – 250,00 €,

- Verfahrensgebühr – für Vorbereitung Strafverfahren 30,00 – 250,00 €,

- Verfahrensgebühr – für ersten Rechtszug vor Amtsgericht 30,00 – 250,00 €,

- Terminsgebühr – je Verhandlungstag vor  Amtsgericht 60,00 – 400,00 €.

Gebühren erhöhen sich – z.B. bei Tötungsdelikten – wenn der erste Rechtszug vor dem Schwurgericht oder Strafkammer durchgeführt wird. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Rechtsanwalt beraten.

c) Gebühren Rechtsanwalt in Bußgeldsachen

Auch diese Gebühren sind ähnlich wie im Strafverfahren, fallen nicht immer in der gleichen Weise an. Grundsätzlich setzen sie sich wie folgt zusammen:

- Grundgebühr – für Einarbeitung Fall 20,00 – 150,00 €,

- Verfahrensgebühr – für Verfahren vor Verwaltungsbehörde – richtet sich nach Schwere der Geldbuße:

- weniger als 40,00 € – 10,00 – 100,00 €,

- von 40,00 € bis 5.000,00 € – 20,00 – 250,00 €,

- mehr als 5.000,00 € – 30,00 – 250,00 €.

Terminsgebühren im gerichtlichen Verfahren im ersten Rechtszug richten sich gleichfalls nach  Höhe der Geldbuße und orientieren sich an dem Vorgenannten. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt des Verkehrsrecht.

Ihre Rechtsanwältin Berit Sander in Halle (Saale) für Verkehrsrecht.

Interessante Themen
Familienrecht Halle - Erbrecht Halle - Arbeitsrecht Halle - Verkehrsrecht Halle - Insolvenzrecht Halle - Erbschaftsteuerrecht Halle - Jagd- & Waffenrecht Halle - Versicherungsrecht Halle - Rechtsanwalt Halle