Versicherungsrecht Halle
Was ist Versicherungsrecht?
Versicherungen finden sich heute in allen Bereichen des Alltags. Durchschnittlich 10 Versicherungsverträge hat jeder von uns abgeschlossen. Da es ca. 80 Millionen Deutsche gibt, ist das Konfliktpotential entsprechend hoch. Da ist ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht entsprechend wichtig. Versicherungsrecht selbst unterteilt sich einmal in privates Versicherungsrecht (Individualversicherungsrecht) andererseits in Sozialversicherungsrecht.
Privates Versicherungsrecht
Hiermit meint man gewöhnlich die Rechtsbeziehungen zwischen z.B. einem Unfallversicherer und einer Privatperson. Individualversicherungsrecht/Privatversicherungsrecht selbst teilt man in drei Bereiche:
- Versicherungsvertragsrecht,
- Versicherungsaufsichtsrecht
- Versicherungsunternehmensrecht.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsunternehmen, dem sogenannten Versicherer. Gesetzliche Grundlage ist hauptsächlich Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses Gesetz enthält schuldrechtliche Vorschriften, die sich auch auf das BGB beziehen.
Im Versicherungsrecht kommt ein Versicherungsverhältnis nur durch Vertrag zustande. Ein Versicherung – Vertrag fordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen; zwischen Versicherer und Versichertem. Vertragsinhalt wird in der Versicherungspolice – auch Versicherungsschein genannt – festgehalten.
Versicherungsarten
Man unterscheidet zwischen folgenden Versicherungsarten:
- Sachversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Personenversicherung
- Vermögensschadenversicherung
- Sonstige Versicherung
Sachversicherung
Alle Sach – Versicherungen versichern den Verlust von Sachen, sollen diesen Schaden ersetzen. Versicherungsfall tritt ein, wenn eine von der Versicherung erfasste Sache beschädigt, zerstört bzw. abhanden gekommen ist. Darunter zählt:
- Feuerversicherung,
- Reisegepäckversicherung,
- Wohngebäudeversicherung,
- Hausratversicherung,
- KFZ-Kaskoversicherung.
Haftpflichtversicherungen
Haftpflichtversicherung knüpft an ein durch den Versicherungsnehmer herbeigeführtes schädigendes Ereignis und ersetzt den von ihm verursachten Schaden an Personen oder Sachen. Meist besteht eine Pflicht zur Versicherung. Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht berät Sie dazu. Unter diese Versicherung fallen:
- private Haftpflichtversicherung,
- KFZ Haftpflichtversicherung,
- Berufshaftpflichtversicherung.
Mit Berufshaftpflichtversicherung werden Risiken aus der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers begrenzt. Es gibt sie in vielen Bereichen im Wirtschaftsleben. Teilweise ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, so zum Beispiel bei Ärzten und Rechtsanwälten.
Personenversicherungen
Personen – Versicherungen knüpfen an ein bestimmtes Ereignis an, welches mit einer Person zusammenhängt. Es sind zu nennen:
- Krankenversicherung,
- Unfallversicherung,
- Lebensversicherung,
- Berufsunfähigkeitsversicherung.
Den Versicherungen kann schon entnommen werden, welche Ereignisse bei der versicherten Person eintreten müssen, damit der Versicherungsschutz greift. Eine gewisse Ausnahme bildet die Lebensversicherung. Sie knüpft sowohl an den Tod des Versicherungsnehmers als auch an das Erleben des Vertragsendes an. In beiden Fällen kann die Versicherung zur Zahlung verpflichtet sein, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Vermögensschadensversicherungen
Ein bekannter Vertreter dieser Versicherungsart ist die Rechtsschutzversicherung. Daneben gibt es Unterbrechungsversicherung,Vertrauensschadensversicherungen, ebenso die Kreditversicherung, Kautionsversicherung, Bürgschaft und Garantie.
Sonstige Versicherungen
Einige Versicherungen lassen sich in das soeben entwickelte Schema nicht einfügen. Beispielhaft seien die Bauleistungs- und die Sportversicherung genannt.
Versicherungsbedingungen, Widerruf von Versicherungsvertrag, Ombudmann
Für Versicherungsvertragsrecht spielen die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine große Rolle. Sie sind etwa mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Zivilrecht vergleichbar.
Versicherungsnehmer müssen bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages umfassend über die AVB informiert werden. Allerdings kann auch hier der Verbraucher als mündiger Bürger auf die Information durch eine schriftliche Erklärung verzichten.
Wann kann man den Abschluss einer Versicherung widerrufen? Diese Frage spielt besonders häufig bei der Lebensversicherung eine Rolle. Die Zustimmung zum Abschluss einer Versicherung kann regelmäßig innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden, bei Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist sogar 30 Tage. Die Frist beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Versicherungsnehmer über alle Vertragsbestandteile und Vertragsbedingungen informiert wurde.
Streit mit Versicherung? Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Versicherungsnehmer können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden. Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen.
Sozialrecht
Begriff “Versicherungsrecht” beschreibt auch das Vertragsverhältnis, bei dem das Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Sozialversicherungsträger entsteht. Zu nenne sind hier:
- Arbeitsagenturen (SGB III), Jobcenter, ArGen nach SGB II,
- gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
Sozialversicherungsrecht gehört zum Bereich Öffentliches Recht und ist größtenteils im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.
Beratung, Vertretung durch Rechtsanwalt Versicherungsrecht
Versicherungsrecht ist in zahlreichen Gesetzen und anderen Vorschriften geregelt. Hinzu kommt eine riesige Flut gerichtlicher Entscheidungen. Gerichte legen fest, wie die Regeln auszulegen sind. Unterschiedliche Gerichte können zu einer Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen vertreten. In diesem Geflecht kann sich ein juristischer Laie schnell verfangen. Ohne ausgeprägte juristische Kenntnisse verliert man den Überblick und kann zum Spielball der Versicherung werden.
Auf Seiten der Versicherer ist ausschließlich professionell geschultes, juristisch ausgebildetes Personal mit der Schadenabwicklung befasst. Zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung sind also die Kräfte ungleichmäßig zu lasten des Versicherungsnehmers verteilt. Während man selbst nur sehr selten in eine Auseinandersetzung mit einer Versicherung gerät, stellt ein Versicherungsfall für die Versicherung nichts als Alltag dar. In tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen wird es deshalb meist keine Probleme geben.
In allen anderen Fällen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt Versicherungsrecht hinzuziehen, um die eigenen Interessen wirksam durchzusetzen. Mit Hilfe des Rechtsanwalts wird das Kräfteverhältnis wieder gerade gerückt.
Ihr Rechtsanwalt Berit Sander in Halle (Saale) für Versicherungsrecht.
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