Reform des Unterhaltsrechts zum 01.01.2008

Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts ist zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Was ist der Inhalt:

Kindersunterhalt steht unterhaltsrechtlich an erster Stelle

Von dem neuen Unterhaltsrecht sollen in erster Linie die Kinder profitieren. Bei einer Trennung ihrer Eltern sind sie meist besonders schutzbedürftig. Deshalb sollen sie künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen. Sollte nicht genügend Geld vorhanden sein, sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben.

Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung

Zusätzlich soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Betreuungsunterhalt aus Gründen der nachehelichen Solidarität zu verlängern. Damit soll das Vertrauen geschützt werden, das in einer Ehe aufgrund der Rollenverteilung und der Ausgestaltung der Kinderbetreuung entstanden ist. Dies gilt jedoch nur für Kinder bis vier Jahren.

Mit der Reform soll zudem die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt werden. Eine Lebensstandardgarantie wird es dann nicht mehr geben. Wo keine ehebedingten Nachteile fortwirken, soll der Unterhalt zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden.

Änderung des Unterhaltsrechts

Eigentlich war durch dieses Gesetz eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts geplant. Jedoch wird es nur eine Änderung geben. Die im Mai 2007 verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichen zeitlichen Dauer des Betreuungsunterhalts für geschiedene und nicht verheiratete, betreuende Elternteile (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung AZ 1 BvL 9/04) wurde durch dieses Gesetz umgesetzt.

Pressemitteilung vom Referat Presse- und Üffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz vom 05.11.2007