Verkürzung der Wohlverhaltenperiode - nun ist es amtlich

Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform hat ihre Hürde genommen: Der Bundesrat hat den "Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" am 07. Juni 2013 gebilligt; das Gesetz wurde am 18. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Was genau ändert sich - ein paar der wichtigsten Punkte:

Ich als Rechtsanwältin für Insolvenzrecht kann Ihnen für fast ein Jahr nur den Tipp geben: Sollten bei Ihnen die Versagensgründe - Steuerstraftaten oder rückständiger Unterhalt - bestehen, stellen Sie den Insolvenzantrag bis spätestens 30. Juni 2014. Ansonsten könnte es passieren, dass diese Geldbeträge nicht mit in die Insolvenz aufgenommen werden und Sie auch nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens dafür haftbar gemacht werden.