Rechtsschutzversicherung

Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung, wann lohnt sie sich?

Räumen wir zuerst mit dem vielleicht größten Missverständnis auf: Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt keinen ganzen Rechtsstreit. Wer verliert, muss das, zu dem er verurteilt wurde, auch selbst bezahlen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten und für den Fall, dass man den Prozess verloren hat, auch die Gebühren vom gegnerischen Anwalt und Kosten für Gutachten - also schon eine ganze Menge.

Gewöhnlicherweise kann man eine Rechtsschutzversicherung mit vier großen "Bausteinen" abschließen: Verkehrsrechtsschutz, Wohneigentum/Miete, Arbeitnehmerrechtsschutz und allgemeiner Zivilrechtsschutz, der auch gerichtliches Sozialrecht mit einschließt. Hier sind die großen Versicherungsunternehmen führenden Anbieter. Aber auch z.B. der ADAC bietet eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung an.

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie also die Themen versichern, für die Sie “streitanfällig” sind, z.B. wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind - allgemeines Zivilrecht, als Arbeitnehmer - Arbeitsrecht.

Meistens (und ich betone meistens, denn es gibt Ausnahmen) tritt eine Rechtsschutzversicherung nicht in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Wettbewerbsrecht ein. Aber einige Anbieter haben nachgezogen. Neuerdings gibt sogar Rechtsschutzversicherungen, die auch die gerichtliche Vertretung im Familienrecht und Erbrecht bis zu einem bestimmten Betrag übernehmen, beispielsweise bis 1.000,00 Euro, das muss vereinbart werden. Sie müssen dann nur die Differenz dazu bezahlen.

Wenn Sie gewerblich tätig sind, gibt es etliche Rechtsschutzversicherungen, mit ähnlichen wie den vorgenannten Bausteinen, die natürlich ihren Preis haben. Haben Sie aber mehr als 10 Arbeitnehmer oder einen großen Fuhrpark glaube ich, dass sich das rechnet.

Von großem Nutzen ist eine Rechtsschutzversicherung in meinen Augen immer dann, wenn enorme Kosten auf Sie zukommen können, wie zum Beispiel im Verkehrsrecht, wo in einem einfachen Prozess für Gutachten gut und gerne mal 2.000,00 Euro verauslagt werden müssen.

Oder Sie kaufen einen teuren Gegenstand gebraucht, der ist kaputt und wenn es z.B. eine komplizierte Maschine ist, bei der man nicht mehr von außen sieht, dass sie kaputt ist, wird im Streitfalle immer ein Gutachten eingeholt werden müssen. Bei komplizierten Fällen kann so ein Gutachten schon mal über 10.000,00 Euro kosten.

Ich persönlich habe eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, denn man weiß ja nie wie die Gerichte entscheiden.

Deckungszusage zum ersten Termin, wieso?

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden Sie von meinem Sekretariat gebeten, eine Kostenübernahme oder Deckungszusage einzuholen und mir diese Bestätigung dann im Termin zu übergeben.

Dies hat zwei Vorteile: Erstens wissen Sie im Vorfeld genau, was Ihre Rechtschutzversicherung abdeckt - und Zweitens: Ich weiß das dann auch.

Bitte prüfen Sie also vorab auch Ihren Versicherungsvertrag, ob eine Selbstbeteiligung enthalten ist und ob überhaupt das betreffende Rechtsgebiet versichert wurde. Ein Anruf beim Versicherer lohnt sich daher immer.

Was ist mit empfohlenen Anwälten von der Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung melden, um einen Fall anzukündigen, wird Ihnen häufig ein Rechtsanwalt von der Versicherung empfohlen.
Den müssen Sie nicht nehmen - Sie haben nach wie vor die freie Anwaltswahl und Ihre Versicherungsbeiträge steigen auch nicht dadurch, dass Sie sich Ihren Anwalt selbst aussuchen.

In so einem Fall versuchen die Rechtsschutzversicherer die Kosten für sich so minimal wie möglich zu halten. Die empfohlenen Anwälte haben sich in einem - nennen wir es mal - Knebelvertrag - so binden lassen, dass sie zu viel geringeren Gebühren arbeiten als gesetzlich angedacht. Dafür kriegen sie von der Versicherung immer neue Mandanten.

Also: Ihre Rechtschutzversicherung empfiehlt Ihnen daher nicht den für Sie besten oder geeignetsten Anwalt, sondern den für die Versicherung kostengünstigsten. Oft werden Sie als Versicherungsnehmer damit "geködert", dass die Selbstbeteiligung entfällt.