Was ist der Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde?

Ich habe mich gefragt, was wohl der Unterschied zwischen diesen beiden Urkunden ist, denn in den meisten Fällen, die ich bis jetzt gesehen hatte, steht das gleiche auf jeder Urkunde. Nach langem Suchen habe ich den Unterschied gefunden:

§ 62 Personenstandsgesetz alter Fassung (a.F.)

(1) In die Geburtsurkunde und in die Abstammungsurkunde werden aufgenommen
1. die Vornamen und der Familienname des Kindes und sein Geschlecht,
2. Ort und Tag der Geburt,
3. die Vor- und Familiennamen der Eltern des Kindes, ihr Wohnort sowie ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Geburtenbuch eingetragen ist.

(2) In der Geburtsurkunde werden, wenn das Kind angenommen worden ist, als Eltern nur die Annehmenden angegeben.

Fazit

Bedeutsam war der Unterschied, wenn jemand adoptiert ist und heiraten wollte: In der Geburtsurkunde stehen nur die Adoptiveltern, in der Abstammungsurkunde stehen nur die leiblichen / biologischen Eltern.

Ein Stück weiter unten auf der Abstammungsurkunde steht dann ganz klein gedruckt am linken Seitenrand:

Änderungen des Geburtseintrages: Daneben steht, was sich geändert hat.

Z.B. wenn das Kind mit der Heirat der leiblichen Mutter den Namen des Stiefvaters angenommen hat. Der Eintrag auf der Urkunde lautet dann so: "Das Kind hat den Familiennahmen "Mustermeier" angenommen. Frühere Namensführung des Kindes "Mustermax".-/-"

So konnte man früher feststellen, ob aus Versehen Blutsverwandte heiraten wollten, denn zum Heiraten musste die Abstammungsurkunde vorgelegt werden - so § 5 Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 (RGBl. I S. 1146) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1957 (BGBl I S. 1125) (BGBl III 211-1) zuletzt geändert durch Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl I S. 1618, 1622): (1) Die Verlobten haben bei der Anmeldung der Eheschließung dem Standesbeamten ihre Abstammungsurkunden, beglaubigte Abschriften des Familienbuchs oder Auszüge aus diesem vorzulegen.

Im übrigen wurde die Abstammungsurkunde zum 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft.