Kindesunterhalt für 2016

Zum 01.01.2016 wird der zum 01.01.2015 angepasste Kindesunterhalt noch einmal erhöht und zwar auf folgende Beträge:

Ich bitte um Entschuldigung, wenn die 1. und 3. Altersgruppe nicht hundertprozentig mit den späteren veröffentlichten Gruppen übereinstimmt, da sich hier Rundungsfehler eingeschlichen haben können und Sie wissen ja - iudas non calculat (Juristen rechnen nicht). Aber wer selber noch einmal nachrechnen möchte:

§ 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes legte das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) für 2015 mit 2.256,00 € fest. Dieser Betrag wurde für 2016 noch einmal erhöht und zwar wurde der Betrag durch die Summe 2.304,00 € ersetzt.

Der Kindesunterhalt kann für das Jahr 2016 (ab dem 01.01.2016) dann wie folgt berechnet werden: Wir multiplizieren 2.304,00 € × 2 sind 4.608,00 € geteilt durch 1/12 sind 384,00 € abzüglich des neuen hälftigen Kindergeldes (das Kindergeld erhöht sich 2016 auf 190,00 € pro Kind) 95,00 € ergibt 289,00 € für die 2. Altersstufe.

Die 1. Altersstufe sind 87,00 % des Mindestunterhaltes und die 3. Stufe sind 117,00 % des Mindestunterhaltes, § 1612a BGB. Der Rest ist Prozentrechnung.