Kleinanlegerschutzgesetz erlassen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin - ist um eine Aufgabe reicher geworden. Sie hat durch das Kleinanlegerschutzgesetz, das heute veröffentlicht worden ist, auch Kleinanleger zu beschützen, "um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint.

Ein Missstand im Sinne des Satzes 2 ist ein erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz, der nach seiner Art oder seinem Umfang die Interessen nicht nur einzelner Verbraucherinnen oder Verbraucher gefährden kann oder beeinträchtigt.“

Durch dieses Kleinanlegerschutzgesetz sollen Kleinanleger - wie der Name schon sagt - vor den Risiken des grauen Marktes geschützt werden. "Der graue Markt (englisch grey market oder gray market) bezeichnet einen Fluss von Gütern über Vertriebswege, die nicht vom Gesetzgeber autorisiert sind."(Quelle: Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Grauer_Markt)

Durch dieses Gesetz sollen die Anforderungen an die Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen verschärft werden: Sie müssen mehr, bessere und aktuellere Informationen in ihren Prospekten veröffentlichen.

Wer gegen diese Informationspflichten verstößt, dem droht im Extremfall auch ein Vertriebsverbot der betroffenen Vermögensanlage. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann künftig - wenn sie solche Missstände feststellt stellt - die von ihr getroffenen Sanktionen auf ihrer Internetseite veröffentlichen.Kleinanleger sollen so frühzeitig vor unseriösen Angeboten gewarnt werden.

Dann hoffen wir mal, dass die Androhung dieser Sanktionen ausreichend ist, um unseriöse Anbieter an ihrem Geschäftsgebaren zu hindern. Mir bleiben dabei leichte Zweifel, denn welcher Kleinanleger schaut schon vor seiner Investitionen auf die Internetseite der BaFin.