Neufassung der Futtelmittelverordnung vom 20.10.2015

Das Futtermittelrecht bildet im Agrar- und Landwirtschaftsrecht eine sehr wichtige Komponente, denn das Futtermittelrecht bildet den Grundstein zur Absicherung der Futtermittel, die an Tiere verfüttert werden, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Wenn man es genau nimmt, dient die Futtermittelverordnung unserem Schutz, denn diese Futtermittel werden - wenn man es genau nimmt - ein Teil unserer Nahrung.

Vergangene Regelungen

Das Futtermittelrecht war auf europäischer Ebene lange Zeit durch Richtlinien geregelt und galt seit 1976. In Deutschland gab es das mittlerweile aufgehobene Futtermittelgesetz aus dem Jahr 2000. Durch Kontaminationsfälle in den 1990`Jahren und vor allem durch die BSE Krise in Großbritannien war es notwendig, das Futtermittelrecht unmittelbar durch anwendbare europäische Vorschriften (Verordnungen) zu regeln.

Im Rahmen der Änderungen des europäischen Rechts wurde das deutsche Futtermittelgesetz aufgehoben und durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ersetzt. Neben dem LFGB existierte die Futtermittelverordnung.

Neufassung der Futtermittelverordnung

Heute am 20. Oktober 2015 wurde eine Neufassung der Futtermittelverordnung erlassen. Hier finden Sie den Gesetzestext: FuttermittelVO 20.10.2015

Die Neufassung der FuttMV verfügt über derzeit fünf ausgefüllte Anlagen und unerwünschte und verbotene Stoffe insbesondere deren Beschaffenheit, das Inverkehrbringen und den Verwendungszweck.

Es sieht danach aus, als wenn alles ein wenig strenger kontrolliert werden würde.