Die Kosten für die Hinterlegung beim Amtsgericht und Registrierung im Zentralen Testamentsregister

Oft werde ich gefragt - wir die Eheleute XY haben ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament gefertigt - und nun?

Antrag auf Hinterlegung des Testamentes

Mein Rat ist an dieser Stelle: Hinterlegen Sie dieses Testament, da wird es meistens gefunden. Dazu bietet sich die Hinterlegung beim örtlich zuständigen Amtsgericht an. Für Halle (Saale) und den Saalekreis ist das das Amtsgericht Halle - Hinterlegungsstelle - in der Thüringer Straße 12, 06112 Halle (Saale).

Wenn das Testament gefertigt worden ist, kann man es in einen Umschlag stecken und "Testament" darauf schreiben; man kann das Schriftstück auch in eine Klarsichtfolie packen und offen zum Gericht schicken und um Hinterlegung bitten.

Kosten der Hinterlegung beim Amtsgericht

Wenn das Testament bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes registriert worden ist, erhalten die Testatoren einen Hinterlegungsschein und eine Rechnung.

Der Hinterlegungsschein

Der Hinterlegungsschein ist der Nachweis, dass das Testament bei dem ausstellenden Amtsgericht auch tatsächlich hinterlegt wurde. Der Fachausdruck dafür lautet: In die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichtes gegeben wurde.
Wenn man das Testament aus der Hinterlegung wieder herausholen möchte, muss man den Hinterlegungsschein vorlegen.

Wenn Eheleute ein gemeinschaftliches Testament zurückholen wollen, müssen sie auch gemeinsam beim Amtsgericht vorsprechen.

Die Rechnung für die Hinterlegung beim Amtsgericht

Die Hinterlegung eines Testamentes kostet inzwischen immer 75,00 Euro, egal wieviel Vermögen Sie besitzen. Die Gebühr richtet sich nach dem GNotKG der Anlage 1 mit der Gebührenziffer 12100.

Kosten der Hinterlegung beim Zentralen Testamentsregister

Weiterhin kann man sein Testament im Zentralen Testamentsregister (ZTR) registrieren lassen. Es wird von der Bundesnotarkammer betrieben und enthält die Angaben zu sämtlichen Urkunden, die Erbfälle betreffen können, die vom Notar errichtet wurden oder in gerichtliche Verwahrung gegeben wurden.

Im Gegensatz zur Hinterlegung eines gemeinschaftliches Testamentes, muss hier jeder potentielle Erblasser selbst eine Gebühr bezahlen. Bei Eheleuten sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau.

Wenn man das Testament nicht beim Notar fertigen lässt, sondern es handschriftlich verfasst, erhält man eine Rechnung der Bundesnotarkammer über eine Gebühr von 18,00 Euro je Registrierung.