Erbausschlagung in der Insolvenz?

Kann ich - wenn ich Schuldner in einem Insolvenzverfahren bin - eine Erbschaft ausschlagen?

Ja. Eine Erbausschlagung ist eine höchst persönliche Angelegenheit.

Weder darf der Insolvenzverwalter für den Schuldner ausschlagen, noch darf der Schuldner durch den Insolvenzverwalter gezwungen werden, die Erbschaft anzunehmen.

Hierzu eine interessante Vorschrift: § 83 Insolvenzordnung

Absatz (1) Ist dem Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen oder geschieht dies während des Verfahrens, so steht die Annahme oder Ausschlagung nur dem Schuldner zu. ...

Es gibt noch einen Absatz 2, der hat aber mit Vor- und Nacherbschaft zu tun.