Endlich - die Ehe für alle

Der Bundestag hat heute den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" mit 393 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen beschlossen.

Was heißt das nun praktisch?

Änderungen im BGB

Zwei Paragraphen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geändert: § 1309 BGB und § 1353 BGB.

§ 1309 BGB regelt das Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer und erhält in Zukunft einen dritten Absatz, der da lautet: „(3) Absatz 1 gilt nicht für Personen, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen wollen und deren Heimatstaat die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe nicht vorsieht.“

Alte Fassung

Der zweite Paragraph lautet in seiner ursprünglichen Fassung: "§ 1353 BGB Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) 1Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. 2Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist."

Neue Fassung

Hier wird der erste Satz geändert. In Zukunft lautet dieser Paragraph wie folgt: § 1353 BGB Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) 1Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. 2Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist."

Bereits am 25. September 2015 hatte der Bundesrat diesen Gesetzesentwurf beschlossen, der heute unverändert umgesetzt wurde.

Was ändert sich?

Obwohl es seit dem 01.08.2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz (Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) gab, waren gleichgeschlechtliche Paare noch immer gegenüber heterosexuellen Eheleuten benachteiligt.

Da fällt mir das Steuerrecht (ach nein - das wurde 2010 geändert) und das Adoptionsrecht ein.

Im Entwurf sollte auch gleich das Lebenspartnerschaftsgesetz geändert werden. Warum man es nicht gleich abgeschafft hat, ist mir nicht erklärlich.

Hoffen wir, dass sich in diesem Zusammenhang auch die restlichen Ungleichheiten ändern. Es war auf jeden Fall spannend für mich, dass ich diesen historischen Zeitpunkt miterleben durfte.