Abänderung einer Jugendamtsurkunde - wie ist das möglich?

Die Mandantin:
Eine Frage beschäftigt mich noch ...
Wenn ich eine Anpassung des Unterhaltsgeldes
(Unterhaltstitel als Jugendamtsurkunde) zum 01.01.2019 erreichen möchte, muss ich dass über Sie oder das Jugendamt beantragen?
... bzw. kann ich das überhaupt selbst tun?

Vielen Dank vorab für Ihre Information.

Meine Antwort:

Die Abänderung einer Jugendamtsurkunde kann einmal im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil beim Jugendamt erfolgen. Aber Achtung: Es muss eine tatsächliche Änderung erfolgen, nicht nur eine vorübergehende Stundung oder so etwas.

Sollte dies mit dem anderen Elternteil nicht möglich sein, hilft nur noch eine Abänderungklage (Abänderungsantrag) beim Familiengericht. Leider herrscht dort Anwaltszwang, so dass Sie dies nicht allein vornehmen können.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Berit Sander
Rechtsanwältin