Kindesunterhalt ab 1. Juli 2019

Weil sich ab dem 01. Juli 2019 das Kindergeld ändert (Erhöhung auf 204,00 Euro für erste Kinder), führt dies auch zu veränderten Beträgen des Kindesunterhaltes.
Es sind dann folgende Beträge, die auch den Unterhaltsvorschuss ändern:

1. Altersstufe von 0 - 5 Jahre - 252,00 Euro
2. Altersstufe von 6 - 11 Jahre - 304,00 Euro
3. Altersstufe von 12 - 17 Jahre - 374,00 Euro.

Bei diesen Zahlungsbeträgen wurde das hälftige Kindergeld 102,00 Euro abgezogen.