Kindesunterhalt ab dem 01.01.2019

Der Mindestunterhalt (100 %) ist ab dem 01.01.2019 leicht gestiegen:

1. Altersstufe von 0 - 5 Jahre - 257,00 Euro
2. Altersstufe von 6 - 11 Jahre - 309,00 Euro
3. Altersstufe von 12 - 17 Jahre - 379,00 Euro.

Das Kindergeld bleibt bis Mitte des Jahres auf 194,00 Euro - hier bei den Zahlungsbeträgen wurde das hälftige Kindergeld 97,00 Euro abgezogen.