Was macht man beim Versorgungsausgleich ?

Die Frage eines Mandanten:
Sehr geehrte Frau Sander,

gerne hätte ich eine kurze Zusammenfassung darüber, was dieses Schriftstück mir sagen soll.

Ich bedanke mich schon im Voraus und verbleibe mit besten Grüßen

Der Mandant hatte im Rahem eines Ehescheidungsverfahrens für den Versorgungsausgleich eine Auskunft nach § 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes erhalten. So etwas stammt meist von der Deutschen Rentenversicherung und wird über das Familiengericht zugeschickt.

Auf so einer Auskunft steht etwa folgendes:

Sehr geehrter Herr,
ich möchte auf Ihre Mail vom 21.09.2020 antworten. Vielleicht erinnern Sie sich noch an unser Gespräch zum Versorgungsausgleich.

In einem Versorgungsausgleich wird geschaut, welcher Ehegatte wieviele Rentenpunkte während der Ehe erworben hat. Davon muss er an den anderen die Hälfte abgeben. Genau das steht in diesem Schreiben. Ihr Ehegatte hat während der Ehe 7,2409 Entgeltpunkte Ost erworben und muss davon an Sie die Hälfte übertragen = 3,6205.

Weil man Rentenpunkte nicht anfassen kann und man als Laie gar nicht einschätzen kann, wieviel das ist, wird der Wert der Rentenpunkte in Kapital umgerechnet. Es wird so getan, als müsste man eine private Rentenversicherung besparen. Sie müssten 25.521,00 Euro in einer privaten Rentenversicherung einlegen, um eine monatliche Rente von 115,46 Euro zu erhalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen