Löschung von Vorstrafen - welche nicht?
Eintragungen über Vorstrafen werden ca. 5 Jahre danach im Bundeszentralregister gelöscht. Es gibt aber Verurteilungen, die nicht gelöscht werden:
Das sind
- Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und
- Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Das steht im § 45 Bundeszentralregistergesetz - BZRG.