Kann man den Namen aus einer Einbenennung ändern?

Sehr geehrte Frau X,

Auf Ihre Nachricht: Guten Tag
In meiner Geburtsurkunde steht "S...." und in der Abstammungsurkunde "X....." der Name des Stiefvaters. Ich wollte auf den Standesamt meinen Geburtsnamen "S....." beantragen, da wurde mir gleich gesagt, den würde es nicht mehr geben und somit nicht zu beantragen . Stimmt dies?

Meine Antwort:

Ja, das stimmt. Als Ihre Mutter und Ihr Stiefvater sich bei ihrer Heirat entschieden haben, dass Sie den Namen "S..."  tragen sollen, hat man Ihnen diesen Namen unwiderruflich als Geburtsnamen gegeben. Das nennt man Einbenennung, wenn Ihr Stiefvater Sie nicht adoptiert hat, § 1618 BGB. Eine Rückbenennung sieht das Gesetz nicht vor.

Der BGH (Beschluß vom 14. 1. 2004 - XII ZB 30/02) hat in seinem Beschluss entschieden, dass diese "Bindung des Kindes an den ihm durch Einbenennung erteilten Ehenamen zwar häufig als unbefriedigend angesehen wird, insbesondere dann, wenn dieser Ehename sich aus dem Geburtsnamen des inzwischen geschiedenen oder verstorbenen Stiefelternteils ableitet. Sie lässt sich aber de lege lata nicht vermeiden, da die im Regierungsentwurf vorgesehenen weitergehenden Möglichkeiten einer Nachfolge des Kindes in Namensänderungen des sorgeberechtigten Elternteils auf Empfehlung des Rechtsausschusses im Interesse der Namenskontinuität in das am 1. 7. 1998 in Kraft getretene Kindschaftsreformgesetz nicht aufgenommen worden sind."

Es tut mir leid, Sie können Ihren Namen also nur durch Heirat oder Adoption ändern.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.