Erben und Erbengemeinschaft
Als Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht kann ich Ihnen im Erbfall aufgrund meiner Erfahrung sehr gut mit Rat und Tat zur Seite stehen:
Erben
Nicht immer wissen Erben, wie sie sich in einem Erbfall zu verhalten haben - da kann ich gerne für Klarheit sorgen und hilfreich zur Seite stehen. Daher biete ich auch Erben-Coaching (Begleitung im Erbfall) an.
Erbengemeinschaft
Ob nun durch Testament oder wenn gesetzliche Erbfolge eingetreten ist: Bei einer Mehrheit von Erben – einer Erbengemeinschaft – treten immer Reibereien auf. Das lässt sich einfach nicht verhindern.
Da es sich bei diesen Personen eine so genannte Zwangsgesellschaft handelt – führt dies meist dazu, dass es Einigungsschwierigkeiten gibt, z.B. darüber ob jetzt das Dach des Hausgrundstückes mit dem ererbten Geld neu gedeckt werden soll oder ob man das Haus lieber gleich veräußert.
Bei diesen Erbengemeinschaften steht üblicherweise nach einer Weile die Erbauseinandersetzung an. Auch hierbei bin ich Ihnen behilflich.
Mitunter ist auch der Nachlass überschuldet, was zu einer Erbenhaftung führen kann – wenn Sie mich beauftragen, kann oft das Schlimmste verhindert werden – wenn es sein muss bis hin zur Nachlassinsolvenz.
Selbstverständlich bin ich Ihnen auch in allen anderen Bereichen, die das Erbrecht betreffen oder auch nur streifen, behilflich:
- Erbenermittlung - wenn gar nicht fest steht wer alles Erbe geworden ist
- Beantragung eines Erbscheines
- wenn es schnell gehen muss: Nachlasssicherung
- Auseinandersetzung mit anderen Miterben über die Höhe des Nachlasses bis hin zum gerichtlichen Verfahren
- Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrages