Erbschaftsteuer
Sollten Sie Post vom Erbschaftsteuer-Finanzamt aus Staßfurt erhalten haben, damit Sie Ihre Erbschaftsteuererklärung abgeben?
Dann zögern Sie nicht zu lange und beauftragen Sie mich mit der Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung.
Ich benötige hierzu eine Aufstellung, in welchem Verhältnis Sie zum verstorbenen Erblasser gestanden haben und ob Sie aus Testament oder gesetzlicher Erbfolge geerbt haben.
Weiter brauche ich - wenn vorhanden - sämtliche Nachweise über vorhandenes Vermögen:
- Kontoauszüge vom Todestag
- Grundbuchauszug der Immobilie
- eine Auflistung sonstigen Vermögens - wenn Sie Schmuck oder Goldbarren geerbt haben
- ob Sie eine Schenkung vom verstorbenen Erblasser erhalten haben - z.B. kurz vor seinem Tod eine Zahlung von 20.000,00 Euro
- ob Sie vom Erblasser mit der Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall "beschenkt" wurden
sowie eine Auflistung der Ausgaben - wie
- Beerdigungskosten
- Grabmalkosten
- Gebühren für die Grabstätte
- Trauerfeier, Trauerredner
- Blumenschmuck
- Traueranzeigen, Trauerkarten
wenn diese einen Betrag von 10.000,00 Euro überschreiten.
Ich freue mich auf Ihren Besuch.