Massaker von Erfurt und die Folgen für das Waffengesetz

Hatte das Massaker von Erfurt Folgen für das Waffengesetz?

Historie des Waffengesetzes

Eigentlich war seit 1981 eine Umstrukturierung des Waffengesetz im Gange, das im übrigen auf dem Reichswaffengesetz von 1938 beruht. Dieses wurde nach dem Krieg quasi wieder "in Kraft" gesetzt. Dieses Gesetz wurde in den 50iger, 60iger und 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts eher halbherzig den neuen Gegebenheiten angepasst. Einen gewissen Abschluss brachte das "Zweite Gesetz zur Änderung des Waffenrechtes" vom 14.07.1980. Bis dahin standen wirtschaftsbezogene Regelungen (Handel, Ausfuhr, Beschuss) im Mittelpunkt.

Umstrukturierung Waffengesetz 2000

Bereits 2000 gab es einen Arbeitsentwurf, der "ein verständlicheres, übersichtlicheres und vom Umfang her reduziertes Waffenrecht schaffte und zugleich zur Erhöhung der Sicherheit das geltende Waffenrecht verschärft." Oberste Priorität sollte der Schutz der Bevölkerung haben.

Ereignisse am 26.04.2002

Genau am 26.04.2002 wurde dieser Entwurf des Waffengesetzes von 2000 in seiner dritten Lesung im Bundestag verhandelt. Das Massaker von Erfurt, das am selben Tag geschah, führte jedoch noch zu einer Reihe weiterer schwerer Verschärfungen.

Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts 2002

Am 11.10.2002 trat daraufhin das "Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts" in Kraft, das das Waffenrecht völlig umgestaltete, so "dass kein Stein mehr auf dem anderen steht" (das ist ein wörtliches Zitat aus meinem Waffenrechtskommentar Steindorf Waffengesetz)

Neugliederung Waffengesetz

Das Waffengesetz gliedert sich jetzt (nur noch) in 6 Abschnitte (statt vorher 10). Alles ist übersichtlicher und klarer aufgeteilt. Seit dieser Zeit besitzt das Gesetz zwei sehr wichtige Anlagen, die es früher nicht gab: Anlage 1 enthält die wichtigsten Definitionen von Begriffen wie Führen, Aufbewahren, Waffen etc. Anlage 2 enthält die neu geschaffene Waffenliste, aus der zu ersehen ist, ob die Waffe verboten ist oder ob der Umgang Beschränkungen unterliegt.

Hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit im Waffengesetz 2002

An die Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) werden seit 2002 erheblich höhere Anforderungen gestellt: Das bedeutet eine obligatorische Waffenversagung / Waffenentzug bei Personen, die wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine Steuerhinterziehung war oder ein Raub.

Es gibt seit dem eine ständige Überprüfung der Zuverlässigkeit: also die untere Jagd- und Waffenbehörde kontrolliert in dreijährigem Abstand, ob sich das Führungszeugnis geändert hat - früher war das nur alle 5 Jahre der Fall.

Erhöhung der Altersgrenze

Ist jemand jünger als 25 Jahre - hier Ausnahme: Jäger und Sportschützen - hat er beim erstmaligen Antrag seine geistig mentale Gesundheit durch eine Bescheinigung nachzuweisen.

Weitere Änderungen des Waffengesetz 2009

Das Waffengesetz 2002 wurde noch einige Male geändert, zuletzt 2009 nach dem Amoklauf von Winnenden.

2009 - nach Winnenden wurde im Änderungsgesetz des Sprengstoffgesetzes nachfolgendes eingearbeitet:

Meine Meinung hierzu: An legale Waffen in Deutschland zu gelangen, daran sind erhebliche Forderungen gestellt. Der Jäger muss eine umfangreiche Ausbildung und Wissen nachweisen. Der Sportschütze muss sich einem Verein anschließen (Vereinsarbeit) und seine sportliche Tätigkeit nachweisen. Beide Gruppen haben – bis sie Waffen besitzen dürfen - enorm viel Zeit und Geld in ihr Hobby investiert.

Bei Ermittlungen/ Straftaten wie Steuerhinterziehung, Trunkenheit oder Körperverletzung werden durch die Behörde (unter Jagdbehörde, Polizei) sofort die Waffen sichergestellt. Bei derartigen Vergehen ist der Besitzer nicht länger zuverlässig. Bei Routinekontrollen oder auch bei einem Verdacht muss der legale Waffenbesitzer „Hausdurchsuchungen“ dulden. Sollten die Anforderung an die Aufbewahrung nicht erfüllt sein, ist ebenfalls mit einer Sicherstellung zu rechnen.

Legale Waffenbesitzer werden in Deutschland stark kontrolliert - nur fehlen oft die Mittel, diese Kontrollen auch durchzuführen, dies ist nach meinem Erachten ein Widerspruch in sich.